Ermittlungen eingestellt
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat sich mit ihrer Verfolgungswut gegen Antifaschisten einen unrühmlichen Namen gemacht. Ein Kapitel dreht sich um die Folgen des 19. Februar 2011. Am Rande der Blockade des alljährlichen Naziaufmarsches stürmte die Polizei das Haus der Begegnung, in dem sich Vereinsräume, ein Büro der Linkspartei, eine Anwaltskanzlei und eine Wohnung befinden. Neben martialischen Zerstörungen und Verwüstungen setze die Polizei, die in dem Haus angeblich linke Gewalttäter vermutete und in ihrer Rage auch noch die falschen Türen eintrat, mehrere Personen fest und ließ sie stundenlang gefesselt warten. Die Polizei hat sich dabei keineswegs mit Ruhm bekleckert. Die Razzia wurde später als rechtswidrig eingestuft, die Schäden mussten beglichen werden, die berüchtigte Handy-Funkzellenabfrage wurde scharf kritisiert. Dennoch wurde gegen rund 20 Personen aus dem Haus der Begegnung ermittelt, und zwar gleich wegen des vermeintlichen Verdachts, einer kriminellen Vereinigung anzugehören. 16 Monate zogen sich diese Ermittlungen hin, die über lange Zeit vor allem aus Nichtstun bestanden – aber die hochgestochene Beschuldigung gab den Behörden die Möglichkeit, alle möglichen Schnüffelmaßnahmen in Gang zu setzen.
Wie das neue deutschland berichtet, haben Anwälte von Betroffenen jetzt durchgesetzt, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Ein Verteidiger meint, die Behörden hätten schnell gewusst, dass nicht eine einzige Anklage herausspringt, die Ermittlungen aber zumindest formal trotzdem weitergeführt. Jetzt wollen die Betroffenen Entschädigungen einklagen. Und noch immer werden Teilnehmer der Naziblockaden aus den letzten Jahren juristisch verfolgt. (wh)
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