Streit um Immunität

Streit um Immunität

Während die diesjährigen Proteste gegen Neonazis in Dresden näher rücken, geht der Streit um die Immunität der beiden linken Abgeordneten Caren Lay und Michael Leutert weiter. Nach der heftigen Kritik aus den Reihen der Linken an der Entscheidung des Bundestagsausschusses, hat der sich nun wiederum mit einem Beschluss verteidigt: Darin wird der von Gregor Gysi in einem Schreiben erhobene Vorwurf, der Ausschuss handele willkürlich, wenn er „eine Immunitätsentscheidung zu Lasten der Abgeordneten trifft, obwohl der Wissenschaftliche Dienst als das für den Bundestag zuständige rechtliche Beratungsorgan in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in den hier fraglichen Fällen für eine Strafverfolgung keine gesetzliche Grundlage existiert“, wurde mit den Stimmen aller Parteien außer der Linken „scharf zurückgewiesen“.

Der Ausschuss habe „in der Vergangenheit stets unter Beweis gestellt“, dass er sich allein der Aufgabe verpflichtet fühle, „die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu wahren und seine Mitglieder vor einer Beeinträchtigung ihrer Mandatsausübung durch ungerechtfertigte Strafverfolgung zu schützen“. Dies gelte auch im Fall von Lay und Leutert, denn – und hierin besteht wohl die grundsätzliche Differenz, es stelle sich für das Gremium nicht die Frage, „ob sich die beiden Abgeordneten tatsächlich schuldig gemacht haben oder nicht. Darüber werde allein in einem gerichtlichen Verfahren entschieden“. Für den Ausschuss könne es „einzig“ darum gehen, „ob das gegen die Abgeordneten angekündigte Ermittlungsverfahren gegen immunitätsrechtliche Grundsätze verstößt“.

Welche das sind, lässt der Beschluss selbst offen. Das Immunitätsrecht, heißt es in Erläuterungen des Ausschuss-Vorsitzenden Thomas Strobl, „bezweckt vornehmlich, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages sicherzustellen. Es schützt den Bundestag als Verfassungsorgan vor Übergriffen der Exekutive und Judikative“, die Bundestagsabgeordneten hätte, so der CDU-Politiker, „einen Anspruch, dass sich der Bundestag bei der Entscheidung über eine Immunitätsaufhebung nicht von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt“. Sein Fundament findet das Immunitätsrecht in Artikel 46 des Grundgesetzes, wo es unter anderem heißt: „Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden“. Zur „Genehmigungspraxis“ schreibt Strobl weiter: Der Bundestag pflege „in ständiger Übung die Genehmigung zur Erhebung einer Anklage, zum Erlass eines Strafbefehls oder zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses nach Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen zu erteilen“. Dies ziele auch darauf ab, Abgeordnete „nicht anders als die übrigen Bürger zu behandeln“.

Gregor Gysi und andere haben trotzdem das „falsche Signal“ beklagt, das von der Entscheidung ausgehe – zumal, als diese kurz vor den Protesten des Jahres 2012 erging. Für den Fraktionschef der Linken steht fest, der „antifaschistische Widerstand muss unterstützt werden und darf nicht strafrechtlich verfolgt werden“. Er habe deshalb erwartet, „dass der Bundestag zeigt, hier ist eine Grenze erreicht, hier machen wir nicht mit“. Doch offenbar, so Gysis Kritik, würden bestimmte Grundsätze „immer anders interpretiert“, „wenn es um die Linken geht“.

Es greifen hier eine politische und eine juristische Frage ineinander: Ziviler Ungehorsam gegen Neonazi-Aufmärsche kann (und sollte) als richtig betrachtet werden, er wird zu einem solchen aber nicht zuletzt erst dadurch, dass die Protestierenden in Kauf nehmen, für ihre politisch begründete Regelübertretung womöglich bestraft zu werden. Dies geschieht auf Basis der geltenden Gesetze und einer Rechtsprechung, die symbolisch und praktisch zu kritisieren der zivile Ungehorsam sich ja anschickt. Anders formuliert: Die Naziaufmärsche werden blockiert in dem Wissen, dass das Demonstrationsrecht den Rechtsradikalen diese Möglichkeit einräumt, weil das aber als politisch falsch angesehen wird („Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.“), versuchen Tausende, was der Staat nicht tut: die Nazi-Versammlungen zu verhindern. Ob solche Sitzblockaden wirklich als „Nötigung“ angesehen werden können und in jedem Fall rechtswidrig sind, ist umstritten. Und letztlich kommt es auf wiederum individuelle politische Umstände an, etwa wie der Staatsanwalt tickt oder der Richter. In der aktuellen Ausgabe von konkret kann man nachlesen, zu welch widersprüchlichen Entscheidungen das im Fall von Dresden-Blockierern geführt hat.

Die Debatte über die Immunität von Lay und Leutert lenkt den Blick noch auf eine historische Dimension: „Die verfassungsrechtliche Festlegung der Immunität kann nur aus ihrer geschichtlichen Bedeutung verstanden werden“, schrieb der Politikwissenschaftler Karl-Heinz Rausch Mitte der sechziger Jahre. „Die Immunität diente dem Schutz des neu aufkommenden Teilmachthabers Parlament gegen die oft tendenziösen Verfolgungen der Exekutive im monarchischen Staat.“ Günter Platzdasch, einst als Eurokommunist aus der DKP geflogen, später SPD-Mitglied und noch später parteiloser Kandidat auf einer Wahlliste der Linken, hat vor einigen Wochen an ein Büchlein aus dem Jahr 1966 erinnert – ihr Titel: „Immunität als Privileg“, Autor war der linke Jurist Wilhelm R. Beyer, der seine Studie ausdrücklich als eine „gegen die Abgeordneten-Immunität“ verstand. Diese habe im Kaiserreich einen Schutz gegen „oben“ bewirkt, sich in der Weimarer Republik nach „nebenan“, also gegen konkurrierende Abgeordnete gerichtet und sei in der Bundesrepublik zu einem Immunisierungsversuch nach „unten“, gegen das Volk, geworden.

Interessanter Weise liegt die Mehrheit des Immunitätsausschusses, mit der Begründung ihres Neins zu dem Antrag auf Anhörung Lays und Leuterts sowie auf Wiederherstellung von deren Immunität gar nicht so weit davon entfernt. Union, FDP und SPD hätten so entschieden, erklärte der Ausschuss-Vorsitzende Strobl, weil „Abgeordnete keine Sonderbehandlung genießen dürften“. Das lässt angesichts der Tatsache aufhorchen, dass nach den Blockaden von 2010 unter den teilnehmenden Abgeordneten fast ausnahmslos gegen Parlamentarier der Linken ermittelt wurde, also eine Art herausgehobene Behandlung auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden durchaus anzunehmen ist. Allerdings kann man dafür den Immunitätsausschuss nicht verantwortlich machen, auch wenn es offen bleiben mag, wie das Gremium entschieden hätte, wenn etwa Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse von der Staatsanwaltschaft wegen seiner Teilnahme an Blockaden gegen Neonazis verfolgt würde.

PS. Es wird übrigens nicht nur gegen Linken-Abgeordnete ermittelt, auch mindestens eine Grüne-Politikerin ist ins Visier der sächsischen Staatsanwaltschaft geraten. Und vor allem: noch weit über 200 andere Menschen, wie man in dem ausführlichen Bericht der Untersuchungskommission 19. Februar und dem Grundrechte-Komitee nachlesen kann. Gegen sie wurde unter anderem wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht und Landfriedensbruch ermittelt, sogar die Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde im Zusammenhang mit den Dresden-Protesten angenommen, die berüchtigte Durchsuchung des Hauses der Begegnung ist vielen noch in Erinnerung und nicht zuletzt hat die massenhafte Funkzellenabfrage und der Einsatz von IMSI-Catchern Tausende zu Betroffenen einer staatlichen Praxis gemacht, die sich gern auf das Formale und juristisch Objektive herausredet, die aber genau dies nicht ist: unpolitisch oder unparteiisch. (tos Foto: Probesitzen 2012, Foto: Linke)

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40 Kommentare zu “Streit um Immunität”

  1. Roland sagt:

    Noch sind die Wulffs, Kauders, Schäubles, De Maizières (auch Westerwelle, der jetzt Kriegvorbereitungen gegen Syrien unterstützt), nicht angeklagt.

    Man könnte aber in einer Öffentlichkeits-wirksamen Aktion prophylaktisch schon mal die Aufhebung von deren Immunität fordern.

    Und insbesonders die natürlich von Merkel.
    Sie müßte mit ihrer Betreibung der Abschaffung der Demokratie in Griechenland als neuer Diktator Europas angeklagt werden.

  2. mescalero sagt:

    Kann eigentlich Lafo singen, kann Gysi singen, kann das Karl Ernst, kann das die spröde aus Berlin die Gesine.

    In Österreich, ist die KPÖ nur in einem Landtag, vertreten und dort singt man gerne.

    http://www.youtube.com/watch?v=5lHTjDtpztA

  3. Muemmel Treitinger sagt:

    @Mescalero
    Lafo kann tanzen: http://www.ksta.de/html/artikel/1251181626027.shtml

  4. snooker sagt:

    @ mescalero:
    was hat das mit dem obigen thema zu tun?
    und außerdem: wer ist karl ernst? meinst du klaus ernst? oder karl marx? oder ernst thälmann?

  5. mescalero sagt:

    @ Linksmann

    Der Gregor kann nichtmal einen Blues singen.

    Wir waren an der Regierung in Beeerliiin, wir waaren so neoliiiberal und haben mehr Stiiiimmen als die FDP.

  6. Roland sagt:

    Nur einer kann mal wieder weder singen, noch tanzen:

    Dr. Bartsch

  7. ralf henrichs sagt:

    Genau, man muss unterscheiden. Die Aufhebung der Immunität finde ich richtig. Denn es wäre unerträglich, wenn Parteigenosse X angeklagt werden kann und Parteigenosse Y nicht – eben weil Y Abgeordneter ist und X nicht.

    Nicht richtig finde ich selbstverständlich die Anklage an sich – sowohl gegenüber X als auch Y. Dass dies nicht richtig, muss ich hier sicher nicht begründen.

  8. Roland sagt:

    Bist Du ein Feigling, der den Kampf im Parlament einstellen will ?

    Die Verteidigung unserer GenossInnen fängt schon dort an, nicht erst im Gerichtssaal.

  9. ralf henrichs sagt:

    @ Roland,
    ja, genau ;)
    Im Parlament sollten wir nicht mittels Immunität kämpfen. Im Gegenteil, ich bin dafür, dass die Immunität völlig gestrichen wird. Im Kaiserreich mag dies Bedeutung gehabt haben, heute meines Erachtens nicht mehr.
    Und ich bleibe dabei: Wenn X und Y eine Nazi-Demo blockieren und X dabei etwas riskiert, Y aber nciht, weil Y Abgeordneter ist, kann dies auch zu Unfrieden führen. Ich finde beide sollten gleich behandelt werden.
    Und auch das noch mal zur Klarstellung: Gleich Behandlung natürlich in Richtung keine Straftat. Denn dass es eine Straftat sein soll, eine Nazi-Demo zu blockieren – das ist der eigentliche Skandal. Nicht die Aufhebung der Immunität.

  10. Roland sagt:

    @ Ralf Henrichs
    Wir kämpfen im Parlament natürlich um die Immunität unserer GenossInnen.
    Das ist die erste Frontlinie, die Sie kampflos aufgeben wollen.
    Und wenn wir hier eine Niederlage einstecken, dann kämpfen wir für unsere Leute trotzdem weiter, im Parlament und im Gericht.
    Wenn Leute wie Sie von vorneherein zum Rückzug blasen, dann gehen Sie in Ihre Etappe – aber bitte alleine.

  11. ralf henrichs sagt:

    @ Roland,

    dann beantworte doch mal meine Frage: Ist es nicht problematisch, wenn bei einer Nazi-Blockade eine Person, die hierfür strafrechtlich verfolgt werden kann, neben einer sitzt, die strafrechtlich nicht verfolgt werden kann? Weil letzterer Parlamentarierer ist und ersterer nicht.

    Wir sollten darum kämpfen, dass wegen einer Nazi-Blockade NIEMAND strafrechtlich verfolgt werden kann, aber nicht um die Unterschiede von Parlamentariern und Nicht-Parlamentariern.

    Im Gegenteil, eigentlich würde ich erwarten, dass unsere Parlamentarier um die Aufhebung ihrer Immunität BITTEN, SOLANGE Nicht-Parlamentarier von der Staatsanwaltschaft wegen einer Nazi-Blockade verfolgt werden, um GEMEINSAM gegen eine solche unsägliche Verfolgung vorzugehen.

  12. Roland sagt:

    @ Ralf Henrichs

    Mit der gleichen “Begründung” können Sie gegen den den besonderen Schutz von Betriebsräten vorgehen und sogar gegen den Mutterschutz.

    Das Immunitäts-Gesetz ist aus gutem Grunde ein Schutzgesetz, damit besonders exponierte Personen nicht so leicht mundtod gemacht werden können.
    Wollen Sie FDP-mäßig alle Schutzgetze für bestimmte Gruppen abrasieren, damit wir alle zusammen ganz unten auf dem “gleichen” Boden aufschlagen ?

    Bewerben Sie sich umgehend bei der FDS, die braucht dringend solche Leute mit ihren Ansichten.

    Mehr gibts nicht.

  13. Linksman sagt:

    Hallo ralf henrichs,
    “ich bin dafür, dass die Immunität völlig gestrichen wird. Im Kaiserreich mag dies Bedeutung gehabt haben, heute meines Erachtens nicht mehr”
    Stimmt so nicht:
    Die Abgeordneten-Immunität geht auf die Erfahrungen des Dritten Reiches zurück: Die Nazis konnten rasch alle missliebigen Parlamentarier verhaften, da es seinerzeit keinen vergleichbaren Schutz gab.
    Umso beschämender ist da die sächsische Koalition aus CDU/FDP/NPD, die Andre Hahns Immunität aufhob.

  14. Muemmel Treitinger sagt:

    @Linksman
    So ein unzutreffender Quatsch. In der Weimaerer Republik hatten Abgeordnete sogar vollständige Indemenität (das sit noch intensiverer Schutz als Immunität). Die Festnahmen diverser Abgeordneter 1933 waren schlicht und einfach auhc nach damaligen Recht illegal bzw. wurden pseudolegalisiert, indem man ihnen zuvor das Mandat aberkannt hat.
    Seit 1871 gibt es Immunität und Indemität in dt. Parlamenten – sie helfen halt wenig gegen Gewaltherrschaft.

  15. Jens Raabe sagt:

    roland

    man muss nicht dort gräben schaufeln wo es noch keine gibt! ich kenne niemanden im fds der immunitätsrechte aufheben will. bei allen differenzen gibt es auch themen in der alle einer meinung sind…
    das ist auch gut so

  16. ralf henrichs sagt:

    @ Jens,

    ich kenne auch niemanden. Nur hat mir noch niemand erklären können, warum in einer Demokratie Abgeordnete vor Strafverfolgung geschützt sein müssen. Dies schafft nur Distanz zwischen Regierten und Regierenden.

    Zumal ja nur die Parlamentsmehrheit die Immunität aufheben kann und dann passiert genau das, was wir jetzt sehen: Abgeordnete der Regierungsparteien sind im Zweifelsfall stärker vor Strafverfolgung geschützt als Abgeordnete der Opposition.

  17. Jens Raabe sagt:

    ralf

    die immunität schützt nur eingeschränkt vor der strafverfolgung!

    stell dir vor – leute wie der dobrint z.b. hätten etwas mehr zu sagen und würden vor einer abstimmung im bt mal so eben die polizei losschicken um abgeordnete unter dem vorwand von ordnungswiedrigkeiten oder straftaten davon abhalten an der abstimmung teilzunehmen. unter anderem dafür ist es gedacht! sowas muss ausgeschlossen sein. wer eine straftat als abgeordneter begeht kann durch eine aufhebung seiner immunität – spätestens jedoch nach beendigung seines mandates dafür genauso bestraft werden wie jeder andere bürger auch. ich sehe da kenen vorteil. anders verhällt es sich mit der diplomatischen immunität. aber selbst da kann man zur unerwünschten person erklärt werden und muss dann gehen.

  18. Linksman sagt:

    Hallo ralf henrichs,
    wenn ein MdB auf frischer Tat bei einer Straftat ertappt wird, greift übrigens nicht die Immunität: http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZA4U1D

  19. ralf henrichs sagt:

    @ Jens,

    ist es einmal wieder so weit, hilft auch die Immunität nicht weiter. Das hat Hitler bewiesen und darauf hat Muemmel schon hingewiesen. Daher bin ich weiter für die vollständige Abschaffung der parlamentarischen Immunität. In demokratischen Zeiten ist sie überflüssig, in diktatorischen Zeiten ist sie sinnlos.

  20. Jens Raabe sagt:

    ralf

    dass sie in “demokratischen” zeiten eben nicht überflüssig ist – zeigen gestalten wie dobrint uns co. nur weil etwas im falle des falles nichts mehr hilft – braucht man es nicht abschaffen und weitere einladungen schaffen. ausserdem steht die abschaffung überhaupt nicht zur debatte!

  21. Clara sagt:

    Menschenfeinde dürfen in Deutschland nach wie vor von der Polizei geschützt Volksverhetzung betreiben, Hass auf Minderheiten scheint zu unserem Kulturgut zu gehören, es ist widerlich.
    Sollte es einem nicht zu denken geben das nicht alle die zur Gegendemo aufrufen und in führenden Positionen der unterschiedlichen Organisationen sind wegen Rädelsführerschaft angeklagt werden?
    Die Anklage gegen den Zentralrat der Juden würde es dann wahrscheinlich zumindest europaweit auf die Titelseiten schaffen und so die BRD zurecht total bloßstellen.
    Manchmal könnte man meinen den Rechten werden in Deutschland nur deswegen auch heutzutage noch „national befreite Zonen“ zugestanden, um uns Linken verfolgen zu können, wie gehabt.
    Den Preis dafür zahlen wieder Minderheiten, Hauptsache die tatsächlichen Machtverhältnisse bleiben unangetastet, dafür ist manchen jeder Preis recht.

  22. Ralf Henrichs sagt:

    @ Jens,

    “ausserdem steht die abschaffung überhaupt nicht zur debatte!”

    Ich weiß. Nur weil etwas nicht zur Debatte steht, muss es ja nicht richtig sein.

  23. Jens Raabe sagt:

    waren die argumente dafür nicht schlüssig? wie sieht es mit argumenten dagegen aus?

  24. ralf henrichs sagt:

    @ Jens,

    welche Argumente – ich in deiner Argumentation keine gefunden.

    Noch einmal: in diktatorischen Zeiten nutzt Immunität nichts.

    In demokratischen Zeiten ist Immunität auch ziemlich überflüssig, wie man gerade sieht und ich ja schon geschrieben habe. Die Mehrheit hebt die Immunität eines Abgeordneten der Minderheit natürlich leichter auf als die Immunität eines Abgeordneten der eigenen Fraktion.

    Die Immunität bringt also nichts – außer dass sie die Ungleichheit von Abgeordneten und Nicht-Abgeordneten deutlich machen. In einer Demokratie ein unerträglicher Zustand.

  25. Jens Raabe sagt:

    ralf
    keine argumente? so so… na dann eben nicht!

  26. Ralf Henrichs sagt:

    Tja, Jens, wie wäre es denn, wenn du zumindest mal VERSUCHEN würdest zu argumentieren?

  27. Jens Raabe sagt:

    ralf

    lesen kannst du doch? oder? ist mir für mehr auch zu unwichtig – und warum sollte ich dir noch das grundgesetz erklären.

    aber extra für dich lass ich mal den bundestag schreiben:

    http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a01/immunitaetsrecht.pdf

    zeigt im übrigen auch das treitinger da oben – zumindest teilweise wieder einmak quatsch geschrieben hat!

    aber wie gesagt – ich werde mir dazu nicht den kopf zerbrechen – wundere mich nur über deine ansichten dazu. aber was solls…

  28. ralf henrichs sagt:

    @ Jens,
    gut, da steht, dass Parlamentarier in Deutschland Immunität besitzen und wie dies funktioniert.
    Kannst du auch VERSUCHEN zu begründen, warum es sinnvoll ist, dass Parlamentarier in Deutschland Immunität besitzen?
    Nein, offensichtlich kannst du das nicht.

  29. Jens Raabe sagt:

    ralf
    ich zweifle auch mal ein bisschen an deinem willen – denn auch in dem zuvor verlinkten text steht das hier:

    “1. Immunität im Sinne von Artikel 46 Abs. 2 bis 4 GG
    a) Voraussetzungen
    Das Immunitätsrecht bezweckt vornehmlich, die Arbeits- und
    Funktionsfähigkeit des Bundestages sicherzustellen. Es schützt den
    Bundestag als Verfassungsorgan vor Übergriffen der Exekutive und
    Judikative auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung. Für das einzelne
    Mitglied des Bundestages ergeben sich, wie vom Bundesverfassungsgericht
    festgestellt, nicht ohne weiteres eigene Rechte aus Art. 46 Abs. 2
    Grundgesetz. Es hat aber einen Anspruch, dass sich der Bundestag bei der
    Entscheidung über eine Immunitätsaufhebung nicht von sachfremden,
    willkürlichen Motiven leiten lässt.”

    also nicht nur wie von dir behauptet: “gut, da steht, dass Parlamentarier in Deutschland Immunität besitzen und wie dies funktioniert.”
    sooooooo schwer ist doch der sinn des artikel 46 des GG nun auch nicht zu verstehen!

  30. ralf henrichs sagt:

    @ Jens,
    das Argument habe ich doch schon längst widerlegt. s.o.
    Hast du noch ein anderes?

  31. Jens Raabe sagt:

    ralf
    du hast gar nichts widerlegt! du hast etwas behauptet! mehr nicht…
    und nu is gut!

  32. Bronstein sagt:

    @Mescalero
    Klingens a bisserl müd die GenossInnen von der KPÖ. Kommts von dena vielen Doppelmandate?

    In anderen Ländern singt man besser:
    A las barricadas!
    http://www.youtube.com/watch?v=-x-kASelyyU
    http://www.youtube.com/watch?v=kG9c5ieKIv4
    http://www.youtube.com/watch?v=10-R2o3DTog

    und die von zahlreichen Ämtern und Mehrfachmandaten in der Partei gedrückten Gewerkschaftsfuntionärsgenossinnen von der Sozialistischen Linken singen auf der nächsten Demo DIES, aber nur SO:

    http://www.youtube.com/watch?v=nQaculP4vLo&feature=related

  33. ralf henrichs sagt:

    Tja Jens, lesen ist offensichtlich nicht deine Stärke.

    Noch einmal für Langsame:

    In einer Diktatur nützt die Immunität nicht. Erstens weil die demokratische Verfassung aufgehoben wird und zweitens weil sich der Diktator eh nicht an Gesetze hält. Beleg: Hitler.

    In einer Demokratie nützt die Immunität auch nur wenig – zumindest für die Abgeordneten der Opposition. Weil die Abgeordnete der Regierung, die ja die Mehrheit stellen, die Immunität ziemlich nach Belieben aufheben kann. Beleg: Siehe Threadbeginn.

    Also, wenn die Immunität eh unnütz ist, wofür
    Und nun VERSUCH doch endlich mal Gegenargumente zu bringen. Bislang war da NICHTS, aber auch GAR NICHTS bei dir zu lesen.

  34. Jens Raabe sagt:

    ralf

    ich bin mal gnädig.

    was ist daran nicht zu verstehen? es geht ums hier und heute und darum das niemand einfach mal so ad hoc abgeordnete an abstimmungen hindern oder unter druck setzen kann. gaaaaaaaaaaanz einfach.

    die aufhebung der immunität bei einigen abgeordneten jetzt – hat sich über längeren zeitraum angekündigt – niemand von denen die das trifft wird an der parlamentarischen arbeit gehindert.

    bei einer pauschalen abschaffung der imunität – wäre auch in einer “demokratie” dem missbrauch von verfügungsgewalten tür und tor geöffnet.

    ich verstehe echt nicht wie man das nicht begreifen kann… tut mir leid!

    eine frage noch – da ich mich ja oben dem roland gegenüber weit aus dem fenster gelehnt hab… bist du etwa im fds? dann müsste ich ja roland gegenüber abbitte leisten!!!

  35. Muemmel Treitinger sagt:

    Über die Notwendigkeit der Immunität lässt swich tatsächlich trefflich streiten. Ich halte sie in manchen Staatsgebilden für notwendig, in anderen nicht (das hängt vom Aufbau der Judikative in den jeweiligen Ländern ab und inwiefern eine Exekutivdominanz über Judikative und/oder Legislative besteht). Was auf alle Fälle im Parlamentarismus notwendig ist, ist Indemnität. Die Arbeit als Abgeordneter muss frei von Repressionsdruck sein – das heuißt aber nicht, dass das Leben eines Abgeordneten dauerhaft frei von rechtlicher Sanktionsmöglichkeit sein darf. Der/die Abgeordnete als Staatsbürger/in sollte nicht mehr Rechte (Privilegien) genießen als andere Staatsbürger (sieht man von den für die Handlungsnotwendigkeiten seiner Arbeit ab – gilt aber auch für andere Berufe und Tätigkieten, wie z.B. bei Rechtsanwälten, Ärzten, Journalisten….) – aber die Amtsinhabung als Abgeordnete/r braucht definitiv ausgeweitete Schutzrechte.

  36. ralf henrichs sagt:

    @ Jens,

    du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden.

    Du schreibst: “bei einer pauschalen abschaffung der imunität – wäre auch in einer “demokratie” dem missbrauch von verfügungsgewalten tür und tor geöffnet.”

    Das ist doch jetzt schon der Fall, wie wir am Threadbeginn sehen. Wenn die Immunität selbst bei Abgeordneten aufgehoben werden kann, nur weil sie mittels Sitzblockade eine Nazidemo behindert haben.

    Und man kann es ja auch umgekehrt diskutieren. Aufgrund von Immunität kann es die Regierungsseite ja auch verhindern, dass Abgeordnete ihrer Seite strafrechtlich verfolgt werden können. Wir sehen es aktuell bei Wulff wie vorsichtig die Staatsanwaltschaft vorgeht. Auch bei Kohl war dies während der Spendenaffäre ein Problem. In Italien unter Berlusconi ist dies auch deutlich geworden. Wenn die Parlamentsmehrheit nicht will, kann keine Anklage erhoben werden.

    Auch ein Missbrauch dieser Parlamentsmehrheit ist bei dieser Diskussion immer zu berücksichtigen (siehe eben Berlusconi).

  37. Jens Raabe sagt:

    ralf
    dies ist meine definitiv letzte antwort an dich zu diesem thema!
    die abgeordneten wurden eben NICHT ad hoc an der ausübung ihrer parlamentarischen rechte und pflichten gehindert (sinn der immunität).
    allein darum geht es!

  38. ralf henrichs sagt:

    Schade, kein Gegenargument von dir sondern nur ein Basta!

    Wäre es denn so schwer, mal zuzugeben, dass man von einem Themngebiet keine Ahnung hat?

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