Offener Brief

Erfurt stand ganz im Zeichen des neuen Programms der Linken, dass auch die Satzung der Partei geändert wurde, hat bisher kaum Erwähnung gefunden. Das könnte sich nun ändern – denn zumindest eine Neuformulierung stößt auf Kritik: die Einschränkung der Rechte von Gastmitgliedern. Das ist in Zeiten, in denen auch andere Parteien des „linken Lagers“ über das Maß der Öffnung ihrer Organisation für Sympathisanten ohne Mitgliedsbuch diskutieren, ein kleines Signal. Allerdings das falsche, meinen die Initiatoren eines Offenen Briefes. Man sei „enttäuscht über die Entscheidung“ und wolle sein „Unverständnis“ ausdrücken. „Wir haben bisher in unserer politischen Arbeit sehr gute Erfahrungen mit den Mitwirkungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechten für Nicht-Mitglieder gemacht. Wir wissen zudem nicht, wie wir unseren parteilosen Mitstreiterinnen und Mitstreitern in den Arbeitsgemeinschaften, Zusammenschlüssen und Kreisverbänden diesen Beschluss des Bundesparteitages erklären sollen. Nicht zuletzt wollen wir daran erinnern, dass wir gerade auch durch die Gastmitgliedsrechte neue Mitglieder für unsere Partei gewinnen konnten.“ Die Satzungsänderung könne nicht anders als ein „klarer Rückschritt“ betrachtet werden. „Wir streben an, zum nächsten Bundesparteitag einen Satzungsänderungsantrag zu stellen, der die ,alten‘ Gastmitgliederrechte wiederherstellt.“ Der Offene Brief wird inzwischen unter anderem von der Emanzipatorischen Linken unterstützt. Wer sich sonst noch für eine Rückkehr zum alten Paragraf 5 des Status stark macht, ist bisher nicht ersichtlich. Ebenso wenig wie die Urheber der Initiative bekannt sind. Auf der Website ist ein Impressum nicht zu finden. Initiatoren und Impressum gibts jetzt hier. (vk)

 

Paragraf 5 – alte Fassung

(1) Menschen, die sich für die politischen Ziele und Projekte der Partei engagieren, ohne selbst Mitglied zu sein, können in Gliederungen und Zusammenschlüssen der Partei mitwirken und ihnen übertragene Mitgliederrechte als Gastmitglieder wahrnehmen. Über die Übertragung von Mitgliederrechten und deren Umfang entscheiden die jeweiligen Gliederungen und Zusammenschlüsse.

Nicht auf Gastmitglieder übertragbare Rechte sind:
a) das Stimmrecht bei Mitgliederentscheiden,
b) das Stimmrecht bei Entscheidungen über Satzungsangelegenheiten, über Finanzordnungen, Finanzpläne, die Verwendung von Finanzen und Vermögen und über Haftungsfragen,
c) das passive Wahlrecht bei Wahlen zu Vorständen, Schieds- und Finanzrevisionskommissionen sowie bei Wahlen zu Vertreterversammlungen zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften und
d) das aktive Wahlrecht bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften

(3) Die Übertragung von Mitgliederrechten auf Gastmitglieder bedarf in den Gliederungen der Zustimmung der jeweiligen Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung. Das Beschlussprotokoll muss die Gastmitglieder benennen sowie den Umfang und die Befristung der übertragenen Rechte genau bestimmen.

(4) Die Übertragung des aktiven Wahlrechtes in einer Mitgliederversammlung ist auf die laufende Versammlung befristet.

(5) Finanzielle Zuwendungen an die Partei begründen nicht die Übertragung von Mitgliederrechten.

 

Paragraf 5 – neue Fassung

(1) Menschen, die sich für die politischen Ziele und Projekte der Partei engagieren, ohne selbst Mitglied zu sein, können in Gliederungen und Zusammenschlüssen der Partei mitwirken und ihnen übertragene Mitgliederrechte als Gastmitglieder wahrnehmen. Über die Übertragung von Mitgliederrechten und deren Umfang entscheiden die jeweiligen Gliederungen und Zusammenschlüsse.

Nicht auf Gastmitglieder übertragbare Rechte sind:
a) das Stimmrecht bei Mitgliederentscheiden,
b) das Stimmrecht bei Entscheidungen über Satzungsangelegenheiten, über Finanzordnungen, Finanzpläne, die Verwendung von Finanzen und Vermögen und über Haftungsfragen,
c) das aktive und passive Wahlrecht. Nicht davon berührt ist das Recht bei Wahlen zu Parlamenten, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen öffentlichen Ämtern nominiert zu werden.

(3) Die Übertragung von Mitgliederrechten auf Gastmitglieder bedarf in den Gliederungen der Zustimmung der jeweiligen Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung. Das Beschlussprotokoll muss die Gastmitglieder benennen sowie den Umfang und die Befristung der übertragenen Rechte genau bestimmen.

(4) Für den Jugend- und Studierendenverband gelten die Regelungen zur Einschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts nicht.

(5) Finanzielle Zuwendungen an die Partei begründen nicht die Übertragung von Mitgliederrechten.

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17 Kommentare zu “Offener Brief”

  1. PLO-Z sagt:

    Damit holt man sich doch nur wieder den Revisionismus in die eigenen Reihen, die jetzt dringend geschlossen sein müssen. Für die Agenten des Klassenfeindes darf kein Schlupfloch offen gelassen werden, “Kurs halten” muss die jetzige Devise heißen!

  2. Michael sagt:

    Es ist ja total nett und begrüßenswert Nichtmitglieder, SympathisantINNEN, DKP-Mitglieder etc. einzubinden. Ich finde das braucht man nicht formalisieren. Man macht einfach. Selbst in unserem Kreisvorstand ist jede(r) zur konstruktiven Mitarbeit eingeladen.

    Aber wenn jemand den formalen Akt des Eintrittes (noch) nicht gehen will, was ist am formalen Akt der Übertragung von Mitgliedsrechten auf Nichtmitglieder besser?

    Wenn ich mir vorstelle, dass auf einer Kreismitgliederversammlung Verrückte, die Ratsmandate entführen und auf unser Programm schei… zu Beginn der Sitzung eine einfache (!) Zufallsmehrheit haben und mit dieser Mitgliederrechte übertragen und sich so für die ganze Versammmlung eine komfortable Mehrheit ergaunern: Nein Danke!!!
    Ich finde es gibt genug Probleme in Kreisverbänden und mit auseinanderfliegenden Fraktionen.

    Ich halte es zudem für undemokratisch wenn Nichtmitglieder als Delegierte z.B. mit über unser Programm abstimmen können. Das Programm eint die Parteimitglieder, diese müssen sich auch daran halten. Nichtmitglieder nicht. Ich bin gegen Fremdbestimmung.

    Die Satzungsänderung war m.E. goldrichtig.

  3. rak sagt:

    Ehrlich gesagt vermag ich zwischen den beiden Formulierungen keine wesentlichen Unterscheide zu erkennen.

    Offenheit ist darüber hinaus nicht in erster Linie eine Satzungsfrage sondern eine Frage der politischen Haltung. Viel problematischer finde ich in diesem Zusammenhang die Neidung vieler sich im parlamentarischen Umfeld professionalisierenden Strukturen, den “einfachen” Aktivisten zunächst die Kompetenz abzusprechen und dann die qualifizierte Mitsprache vorzuenthalten. Auch das ist keine Frage von Satzungen, aber eine von Zivilcourage. Solchen Leuten muss man auch mal auf die Finger klopfen.

  4. Muemmel Treitinger sagt:

    Ich will mich jetzt gegen diese Satzungsänderung aussprechen, ohne zugleich gegensätzlichen Positionen ihre Relevanz abzusprechen.
    Ich finde hier zwei Aspekte letztlich entscheidend. Der wichtigste zuerst: es gibt für die Partei tätige Menschen die wegen ihrer Arbeitsverhältnisse nicht offiziell eintreten könne und dies gerade auch im öffentlichen Dienst einiger westlicher Bundesländer (ich nenne hier Bayern und ich kenne hier auch konkrete Fälle dieser Art), in denen z.B. in Fragebögen eine Mitgliedschaft wahrheitsgemäß angegeben werden muss und als Kriterium für Beschäftigungsbedingungen gelten. Diese Menschen unterliegen hier einer repressiveren Situation und ich denke auch diese GenossInnen der Tat aber eben nciht des Parteibuches sollten mehr im Parteileben berücksichtigt werden als die sonstige Bevölkerung.
    Damit verwoben aber ein wenig vielschichtiger ist Frage bzgl. sehr jungen GenossInnen, die noch nicht im Berufsleben stehen und ihren dortige Entwicklung nicht ausreichend abschätzen können. Eine Parteimitgliedschaft kann ihnen ihre Berufung als künftigen Lehrer verhindern. Zusätzlich gilt bei (auch in Parteijahren gerechnet) jüngeren GenossInnen in meinen Augen auch ein weiteres Kritierium – die frühesten politischen Orientierungen sind gegebenermaßen auch die noch am wenigsten präzisierten, ausformulierten. Hier einen Übergangsraum mit einer speziellen Satzungsverankerung zu erhalten, hätte ich positiv empfunden.

  5. Herr Keiner sagt:

    @PLO-Z:
    “Damit holt man sich doch nur wieder den Revisionismus [...]”

    LOL. “Wieder” ist gut.

  6. mz sagt:

    Wirklich begrüßenswerte Initiative aus mehreren Gründen. Denn neben dem sehr gewichtigen Argument des Schutzes von Nichtparteimitgliedern vor staatlicher Repression – gerade in den strukturell schwachen Westverbänden weiterhin ein sehr ernsthaftes Thema – dürften eigentlich jedem, der sich mit innerparteilicher Nachwuchsförderung und Jugendarbeit befasst, die katastrophalen Auswirkungen dieses Beschlusses auffallen. Denn in der Regel ist es ja so, dass gerade jugendliche Interessierte sich zunächst einmal nicht verbindlich der Partei oder dem Jugendverband anschließen, sondern zunächst einmal “hineinschnuppern” wollen. Mit der alten Regel war es auch prima möglich, interessierte Nichtmitglieder als Gleichberechtigte zu integrieren und an die Parteiarbeit heran zu führen.

    Die praktische Erfahrung aus dem Jugendverband zeigt auch immer wieder , dass dies in der Regel sehr gut klappt: Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Teilnehmenden in Basisgruppen und auf Landesebene wird von Nicht-Partei- und Nicht-Verbandsmitgliedern gestellt, die sich aktiv mit kreativen Ideen einbringen und in den Gremien mitarbeiten. Einige von ihnen treten dann später in Partei und Verband ein, einige bleiben Sympathisanten und einige gehen nach einiger Zeit wieder. Dennoch tragen sie alle dazu bei, den Laden am Laufen zu halten und die Inhalte mit neuen, von außen herein getragenen Ideen zu bereichern.

    Die vergleichsweise starken Sympathisantenrechte in der LINKEN vor der aktuellen Satzungsänderung sind auch in Hinblick auf die Situation in der außerparlamentarisch organisierten Linken wichtig, wo die meisten Gruppen parlamentarischen Akteuren traditionell eher skeptisch gegenüber stehen. Die weitläufigen Rechte von Sympathisanten in der Partei haben aber einiges dazu beigetragen, Berührungsängste in dieser Form abzubauen und ihnen das Gefühl zu geben, in einer offenen Partei zu arbeiten, in der die eigenen politischen Vorstellungen und das eigene Engagement Bedeutung haben. Die LINKE war bis Erfurt eine “Mitmach-Partei”, die in ihrer gesellschaftlichen Basis verankert war und im offenen Dialog mit dieser gearbeitet hat.

    Durch ein paar kleine Veränderungen in der Wortwahl der Satzung ist dies nun nicht mehr der Fall. Jetzt gibt es eine neue Hürde, eine definitive, satzungsgemäße Grenzziehung, eine Hierarchie zwischen Mitgliedern und Sympathisanten. Die LINKE hat sich von ihrer gesellschaftlichen Basis abgeschottet und drückt für diese genau das aus, was Michael oben so vortrefflich entblößt hat: Das tiefe Misstrauen des Parteiapparates und seiner Apologeten vor der nicht parteilich organisierten Bevölkerung, wie es sich auch in der im Westen mittlerweile gängigen Praxis von Vorständen ausdrückt, Nichtmitgliedern per Beschluss sogar das Rederecht in Versammlungen und Gremien per Beschluss entziehen zu wollen.

    Ob diese Grundhaltung zu irgendetwas anderem führen kann, als einer gesellschaftlichen Isolierung der Partei und einem damit zwangsweise einhergehenden Vertrauensverlust in der Bevölkerung, darf getrost bezweifelt werden. Offensichtlich dürfte aber sein, dass der Parteitag mit dem Beschluss angesichts aktuell akuter Probleme wie Überalterung, Massenaustritten und Nachwuchsmangel vor allem reichlich Öl ins Feuer gekippt hat.

    Ich bin von daher vor allem für das beherzte und geschlossene Auftreten der Linksjugend dankbar, der zumindest das Hinzufügen des jetztigen Absatzes 4 erwirken konnte. Ursprünglich hätten die selben Regeln bei Parteigremien nämlich auch für Jugendverband und SDS gegolten, was de facto den Ausschluss der beiden Verbände aus der Partei bedeutet hätte. Ich appelliere deswegen an alle innerparteilichen Gruppen, dem Beispiel des Jugendverbandes zu folgen und darauf einzuwirken, diese Satzungsänderung rückgängig zu machen. Alles andere würde langfristig das Aus des Projektes Linkspartei als linke gesamtgesellschaftliche Alternative zu den etablierten Parteien bedeuten.

    Zuletzt aber noch ein Wort zu den Initiatoren des Offenen Briefes: Wieso kann der Brief nur von Gruppen, nicht aber von Privatpersonen unterzeichnet werden? Und vor allem: Wieso werden die Gruppen und Gremien von Linksjugend ['solid] und SDS, die den Aufruf wohl in großer Mehrheit unterstützen würden, aber eben keine Parteigliederungen sind, von der Unterzeichnung ausgespart? Und außerdem: Ein bisschen mehr Transparenz was die Initiatoren und Unterzeichnenden angeht, würde auch nicht schaden.

  7. Frank Heinze sagt:

    @mz,

    zum kommenden BPT der Piraten in Offenbach wurde meines Wissens gar nicht geprüft, ob die Antragsteller überhaupt Parteimitglieder sind. Klar, abstimmen dürfen aber nur akkreditierte Mitglieder.

  8. Einschränken, zurückdrängen, säubern, verdächtigen. Die alte Leier. Und immer begründet mit -ismen und Anti-Ismen.

    Wir brauchen ja niemanden zu gewinnen. Die Lehre von Marx ist ja schon allmächtig, weil sie wahr ist. (Lenin) Wozu noch Gedanken machen?

    Und (virtuelle) Allmacht ist doch auch viel besser, als lumpige Beteiligung an realer Demokratie. Nicht wahr?

  9. Offen gesprochen: Ich hätte auch gern wenigstens die alte Regelung behalten und finde, dass wir in der PDS schon viel weiter waren, was die Rechte von Sympathisant_innen anbetraf. Leider hat sich in dieser Hinsicht die Linke wirklich zu einer Partei entwickelt, die wenig Offenheit ausstrahlt. Die Argumente gegen mehr Rechte für Sympies überzeugen mich nicht. Viele Sympies aber sind später Mitglieder geworden…

  10. Til sagt:

    Initatiorin des Briefes ist die Linksjugend Leipzig. Privatpersonen können ebenfalls unterzeichnen. Der Landesparteitag der sächsischen LINKEN hat mit großer Mehrheit beschlossen, den offenen Brief zu unterstützen.

  11. Muemmel Treitinger sagt:

    @MZ
    Man kann als Einzekperson hier unterzeichnen:
    http://gastmitglieder.blogsport.de/2011/11/24/unterzeichnende-auch-einzelpersonen/

    Dauert aber wohl noch bis die Unterzeichnenden freigeschaltet werden.

  12. mz sagt:

    @ Til:

    Dann ändert doch bitte den Aufruf und das Unterzeichnerformular so, dass auch Jugendverband und Privatpersonen angesprochen werden. (Der Jugendverband ist kein parteiinterner Zusammenschluss und das Formular sieht eine Unterzeichnung als Privatperson nicht einmal vor.)

    Außerdem wäre es vielleicht wirklich transparenter, wenn die Liste der Unterzeichnenden einsichtig wäre (kann man ja auch auf Wunsch machen) und ein Impressum darüber aufklären würde, wer hier eigentlich intiiert. Aus Bayern kenne ich einige Beispiele von Menschen und Gruppen – darunter der ganze Jugendverband – die deshalb bisher von einer Unterzeichnung abgesehen haben, obwohl sie den Inhalt des Briefes eigentlich gerne unterstützen würden.

  13. Muemmel Treitinger sagt:

    @Rene
    Die meisten Betroffenen sind aber westdeutsche, eher traditionell anitimperialistische Linke. Initiatoren und Nutznießer sind halt hier verschieden – nimmst du keinen Bonus vom Arbeitgeber an, weil der Kapitalist ist?

  14. tos sagt:

    die moderation hat drei kommentare gelöscht: weder finden wir einen link zu elsässer hilfreich, noch hat der mit dem thema hier zu tun. falls noch interesse besteht über die rechte von gastmitgliedern zu debattieren, dann bittesehr.

  15. Til sagt:

    @mz: sinnvolle anregung, machen wir die tage!

  16. Til sagt:

    Ging schneller, jetzt hoffentlich alles drauf, was gewünscht wurde ;)

    http://gastmitglieder.blogsport.de

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