Bierbaums Beratung
Seit Wochen läuft der Tarifstreit zwischen Redakteuren und Zeitungsverlagen, die Unternehmen lehnen nicht nur die Forderung nach einem Gehaltsplus ab, sie wollen Verschlechterungen durchsetzen. In drei Bundesländern haben sich die gewerkschaftlich organisierten Print-Journalisten in Urabstimmungen für unbefristete Arbeitsniederlegungen ausgesprochen, Zeitungen erscheinen wegen laufender Warnstreiks immer wieder mit weniger Seiten – so zum Beispiel auch die Süddeutsche vom Freitag. Was man da auf der Seite 1 lesen kann, will allerdings nicht so recht zu den Solidaritätserklärungen der Linken mit den Redakteuren passen: Der Vizevorsitzende der Partei, Heinz Bierbaum, soll bei der Kündigung von bis zu 140 Druckern eine fragwürdige Rolle spielen. In Nürnberg erpresst eine der größten Druckereien Deutschland ihre Beschäftigten – die Kollegen, die in dem tarifvertragslosen Betrieb Mehrarbeit und Einschnitten beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zustimmten, stehen nun auf der Abschussliste. Bierbaums Beratungsfirma Info-Institut, schreibt die Süddeutsche, „befasst sich im Auftrag des Prinovis-Betriebsrats nur mit der Frage, ob die Schritte der Firma ,wirtschaftlich plausibel‘ sind – womit sie aber den Kündigungen ihren Segen gäbe“. Der „Sonderkündigungsschutz“ für jene, die verzichtet haben, gilt arbeitsrechtlich als höchst fragwürdig, normalerweise ist bei Kündigungen eine Sozialauswahl zwingend vorgesehen. Ein Verdi-Sprecher kommentierte die Arbeit von Bierbaums Firma mit den Worten: „Hier werden sozialpolitische Überzeugungen hintangestellt, es geht offenbar nur um einen fetten Auftrag.“ Das Signal ist beim Linkenvize angekommen, der Süddeutschen sagte Bierbaum: “Wenn es zu keiner richtigen Sozialauswahl kommt, steigen wir sofort aus.“
Unterdessen kämpft die Belegschaft von Prinovis weiter. Am Mittwoch und Donnerstag legten rund 100 Beschäftigte des Gemeinschaftsunternehmens von Bertelsmann, Gruner + Jahr und Axel Springer die Arbeit nieder. „Es ist nicht hinnehmbar, dass mit einem solchen Schritt die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl in der Gesamtbelegschaft ausgehebelt werden soll“, betonte Verdi-Vize Frank Werneke. „Wir wehren uns auch dagegen, dass mit dem System ‚Geld oder Arbeitsplatz‘ der ständigen Erpressung jedes einzelnen Beschäftigten Tür und Tor geöffnet wird.“ (vk, Foto: Sebastian Drost, Verdi)
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“Zwei Anwälte der Kanzlei Manske & Partner informierten die ver.di-Mitglieder bei Prinovis Nürnberg am 10. Juli bei einer Mitgliederversammlung, über die bei Kündigungen anstehenden juristischen Fragen. Der Standort Nürnberg liegt mit acht Millionen Euro unter dem Plan für 2011. Der Grund für die angekündigten Entlassungen von 138 Arbeitern ist in erster Linie also nicht mangelnde Beteiligung am Lohnverzicht, sondern das schlechte Ergebnis der Geschäftsleitung. Also soll die Belegschaft das zahlen, was ihnen durch zu niedrige Verkaufspreise an Gewinnen fehlt. Dementspechend muss die Geschäftsleitung Einkommen und Arbeitsbedingungen immer weiter angreifen und gegebenenfalls auch weitere Kollegen entlassen. Die Mitgliederversammlung beauftragte einstimmig den ver.di-Bundesfachgruppenleiter Josef Peitz, dass ver.di die Geschäftsleitung zu Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag auffordern soll. Ebenso waren alle Anwesenden entschlossen, für die Forderung nach Anerkennungs‐ und Sozialtarifvertrag zu streiken.” aus einem ver.di Flugblatt von Belegschaftsangehörigen.
Damit dürfte klar werden, wozu ein Gutachten, wie das oben genannte, verwendet werden soll. Ich finde es bedauerlich, wenn hier auf die Unkenntnis der Leser über die beschränkten Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und ein gerüttelt Maß an Ressentiments gegen die “Bonzen”, der Vizevorsitzende der Partei, der Genosse Bierbaum in ein schräges Licht gerückt werden soll!
Wenn das Saarbrücker Info-Institut den Betriebsrat eines Unternehmens über die Frage berät, ob die Entscheidungen eines Unternehmens “wirtschaftlich plausibel” sind, gibt sie den Kündigungen dadurch keinen “Segen”, wie dies Detlef Esslinger von der SZ mutmaßt.Auch ein Gewerkschafter von ver.di, die entsprechende betiebswirtschaftliche Kompetenz wird unterstellt, hätte den Betriebsrat in dieser Frage beraten können. Wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass die wirtschaftliche Lage tatsächlich so schlecht ist, wie das Unternehmen vorgibt, dann gibt er damit keinen Segen für die Kündigungen. Der Hinweis auf den “Sonderkündigungsschutz” im SZ-Artikel ist einigermaßen vage. Kommt es tatsächlich zu betriebsbedingten Kündigungen, gilt das Prinzip der Sozialauswahl auch für Beschäftigte, mit denen ein solcher Kündigungsschutz einzelvertraglich vereinbart wurde. Wäre das nicht der Fall, könnten einzelvertraglich gesetzliche Normen des KSchG und des BetrVG einfach ausgehebelt werden. Ich halte diese Spekulation von Esslinger daher für nicht seriös. Aber auch das Zitat des ver.di-Sprechers verrät wenig Sachkenntnis: darf ein Institut einen Betriebsrat in wirtschaftlichen Fragen nicht beraten? Das ist im übrigen gängige Praxis: Auch ver.di lässt sich bei Tarifverträgen, mit denen Unternehmenssanierungen durch Lohnverzicht unterstützt werden sollen, von solchen Institutionen beraten. Da hätte Esslinger an diesem Tag besser mit seinen Kollegen solidarisch sein und streiken sollen.
@Michael:
Das mit der Sachkenntnis machen wir doch schnell mal komplett. Selbstverständlich können gesetzliche Normen etwa auf dem Sektor des Kündigungsschutzes durch einzelvertragliche Abmachung – wie Du es nennst – “ausgehebelt” werden. Abgesehen davon, dass dies Alltag vor den Arbeitsgerichten ist, wo bekanntlich die Masse der Verfahren mit einem Vergleich erledigt werden, gilt grundsätzlich das sogenannte Günstigkeitsprinzip. Hiernach ist – wenn es sich nicht um Tarifansprüche tarifgebundener Arbeitnehmer handelt – ein Verzicht auf die Anwendung anspruchsbegründender Normen stets zulässig, wenn diesem Verzicht eine Gegenleistung in Form einer Besserstellung des Arbeitnehmers gegenübersteht.
Diesen Aspekt haben bereits vor geraumer Zeit ganz besonders schlaue Arbeitgeber nutzbringend mit Leben gefüllt, indem sie einzelnen Beschäftigten eine Bestandsgarantie hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses anbieten, die mit Herausnahme aus dem für die Sozialauswahl maßgebenden Personenkreis verbunden ist und überdies in der Regel auch mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (Lohn/Arbeitszeit etc.) einhergeht. Bei Prüfung der Zulässigkeit wird von den Gerichten in der Regel der Wert des Bestands (irgend)eines Arbeitsverhältnisses so hoch veranschlagt, dass sich die einzelvertragliche Abmachung unter dem Strich als für den Arbeitnehmer günstiger und damit als zulässig darstellt.
Klar, dass auf diesem Humus die prächtigsten Sumpfblüten gediehen. Den Dünger lieferten nicht selten auch Gewerkschafter, denen ansonsten zur interessenorientierten Problemlösung nichts einfiel oder die sich bewußt und gewollt nichts einfallen lassen wollten. Kollege Frank Werneke gehört nicht dazu – und das ist gut so!
Kollege Angelbeck hat in der arbeitsrechtlichen Frage recht. Ich war zu optimistisch in dieser Frage der Umgehung des Kündigungsschutzes.