Ramelows Schreiner

Ramelows Schreiner

Die Linke will die „Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken“ – so steht es über einem Antrag der Fraktion, der am Donnerstagnachmittag im Bundestag diskutiert wurde. Warum das Sonderarbeitsrecht, das die Glaubensanbieter für sich reklamieren – und das ihnen der Staat bisher gewährt –, schnellstmöglich abgeschafft gehört, begründete im Plenum Raju Sharma. Der Linken-Abgeordnete warb um Zustimmung auch bei den Grünen und der SPD, die eigentlich nicht allzu weit entfernt von der Initiative der Linken stehen sollten. Doch dann war es ausgerechnet ein Mann aus der eigenen Linkspartei, der dem Sozialdemokraten Ottmar Schreiner das Stichwort zum Widerspruch lieferte:

Thüringens Linksfraktionschef Bodo Ramelow habe, zitierte Schreiner aus der Meldung einer kirchlichen Nachrichtenagentur vom Donnerstagmorgen, den hier im Bundestag zur Rede stehenden Antrag abgelehnt – und mit ihm die religionspolitischen Sprecher der anderen Landtagsfraktionen. Der Antrag, heißt es weiter, könne so interpretiert werden, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht infrage gestellt werde. “Der Tendenzschutz ist ein Gut, dass die Linke bei Parteien und Gewerkschaften respektiert“, sagt Ramelow via epd, Das müsse dann auch bei den Kirchen gelten. Schreiner nahm den Ball natürlich auf: Solange die Linke beim Thema Kirche so große Probleme bei sich selbst habe, so der SPD-Linke, solle sie doch nicht die anderen Fraktion zur Zustimmung auffordern. Sharma wandte sich daraufhin mit einer Zwischenfrage an Schreiner: Ob der bereit sei, anzuerkennen, „dass wir eine pluralistische Partei sind“, in der es in mancher Frage eben unterschiedliche Meinungen gebe. Auch ein Bodo Ramelow könne sich selbstverständlich äußern, ergänzte der Linkenabgeordnete ins aufkeimende Gelächter hinein. Aber er spreche eben keineswegs, und das war dann auch deutlich ernst gemeint, für die Fraktion, die hier im Bundestag einen Antrag einbringt.

Nun ist bekannt, dass in religionspolitischen Dingen in der Linken gestritten wird. Dem Vernehmen nach aber hatten sich Bundestagsfraktion und Landespolitiker auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, eine Art parlamentarische Kampagne, bei der ein Antrag gegen das kirchliche Sonderarbeitsrecht ein Teil sein sollte. Ramelow, als religionspolitischer Sprecher Sharmas Vorgänger, jedoch kritisiert nun, dass die Landtagsfraktionen bei der Formulierung des Antrags nicht ausreichend einbezogen worden seien. „Nur er selbst und der Europaabgeordnete Jürgen Klute seien informiert worden. Ihre Einwände hätten aber keine Berücksichtigung gefunden“, schreibt der Evangelische Pressedienst. Zumindest weiß nun alle Welt darum – und auch der Bundestag, in dem der SPD-Abgeordnete Ottmar Schreiner die Kritik eines linken Landtagsfraktionschefs vorgetragen hat. Man darf wetten, dass Union, SPD, Grüne und FDP dieses “Argument” bei den anstehenden Ausschussberatungen nicht vergessen werden. (tos, Foto: ver.di)

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8 Kommentare zu “Ramelows Schreiner”

  1. Michael Wendl sagt:

    Da hat der frühere Gewerkschafter Ramelow einiges durcheinandergebracht. Das Sonderarbeitsrecht der Kirchen basiert auf der Übernahme der Artikel 136 bis 139 (hier relevant der Art.137) der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz (Art. 140). In Art, 137 WRV erhalten die Religionsgemeinschaften den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dies ermöglicht ihnen die sog. “Dienstherrenfähigkeit” und daraus abgeleitet, das Recht, die Arbeitsverhältnisse selbständig auszugestalten. Daraus leiten die Kirchen ihren arbeitsrechtlichen Sonderweg (den sog. Dritten Weg ohne Tarifverträge) ab. Der sog. Tendenzschutz dagegen ist eine Norm des § 118 Betriebsverfassungsgesetz, die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen aus dem Geltungsbereich des BetrVG ausnimmt. Wir können das Arbeitsrecht für kirchliche Beschäftigte ändern, ohne den § 118 BetrVG aufheben zu müssen. Aber auch beim Tendenzschutz ist die rechtliche Situation kompliziert. Diese Norm des Abs.2 des § 118, die für die Religionsgemeinschaften gilt, hat keinen Grundrechtsschutz (also kein Grundrecht der Art. 1-20 GG zur Basis), anders wie die Norm, die den Tendenzschutz für die koalitionspolitischen Vereine (also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) festlegt. Mindestens ver.di macht aber in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen von dieser Norm keinen Gebrauch. Ramelow hätte in der Sache der Initiative der Fraktion nicht widersprechen müssen, er hat sie vermutlich einfach nicht verstanden. Auch Politiker haben ein Recht auf Irrtum, wenn sie aber ihr Nichtwissen mit solcher Entschiedenheit herausposaunen, wirkt das peinlich. Dass Ottmar Schreiner sich diese Dummheit nicht entgehen läßt, kann ich verstehen.

  2. Eckernförder sagt:

    Die besonderen arbeitsrechtlichen Verhältnisse “bei Kirchens” müssen endlich der allgemeinen Praxis angeglichen werden – in diese Richtung zielt auch die Rechtssprechung des EuGH.
    Soziale Einrichtungen etwa in kirchlicher Trägerschaft, die vom Wesen der Dienstleistung her nichts mit irgendeinem religiösen Bekenntnis zu tun haben, beschäftigen MitarbeiterInnen, die auf eine besondere Weise auf ihren Dienstherrn eingeschworen sind und nicht über die üblichen Mitbestimmungsrechte im Betrieb verfügen. Das ist eigentlich absurd.
    Deshalb ist die Initiative der Bundestagsfraktion sehr zu begrüßen. Als Gewerkschafter wünsche ich baldigen Erfolg!

  3. MZ sagt:

    Die beiden Kirchen sind die größten Arbeitgeber in der BRD mit einer quasi-Monopolstellung im Gesundheitsbereich. Von daher ist der Vorstoß der Fraktion auf jedem Fall zu begrüßen (wurde mir ein bisschen schlecht, als Vertreter der Kirchen bei uns beim ersten Mai reden und sich als treue Verbündete der Arbeitnehmer profilieren durften). Allerdings müsste eine solche Abschaffung der Tendenzbetriebe auch konsequent bei Parteien und Gewerkschaften gelten. Es kann nämlich nicht sein, dass ausgerechnet die Institutionen, die im Gegensatz zu den Kirchen tatsächlich für sich in Anspruch nehmen könnten, die Werktätigen zu vertreten, sich auch einfach über normale Arbeitsrechte hinweg setzen können.

  4. Michael Wendl sagt:

    Die Aufhebung des Tendenzschutzes im Arbeitsrecht ist eine sinnvolle Forderung. Sie betrifft nicht nur Parteien und Gewerkschaften, sondern den gesamten privatrechtlich organisierten Mediensektor, der keinen Wirtschaftsausschuss und keine Mitbestimmung kennt. Sie betrifft auch die Wohlfahrtsverbände, einen großen Teil der kommunalen Krankenhäuser, die sich als “karitativ” tarnen können, obwohl sie Wirtschaftsunternehmen sind. Dass der Gewerkschafter Ramelow hier mit schnellen Reflex geantwortet hat, resultiert wohl aus der Erfahrung, dass die Gewerkschaften bis heute neben dem Tendenzschutz ebenfalls ein “Sonderarbeitsrecht” für sich in Anspruch nehmen, in dem sie ihre eigenen Arbeitsbedingungen nicht durch einen Tarifvertrag, sondern durch eine Betriebsvereinbarung mit ihrem Betriebsrat regeln, weil sie eine Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten nicht akzeptieren wollen. Es ist dieser arbeitsrechtliche “Feudalismus”, der Ramelows Widerstand gegen die Initiative der Fraktion prägt. Das wiederum verbindet mit den Kirchen, die diesen Feudalismus ebenfalls pflegen. Die LINKE plädiert für “Wirtschaftsdemokratie” – nur für die anderen?

  5. Jesus Bronstein sagt:

    Ramelow und der Feudalismus: Nur ein Beispiel aus einer katholischen Kita im Münsterland, um zu zeigen welche Strukturen Ramelow unterstützt:

    Als die Einrichtung erfährt, dass eine Mitarbeiterin (katholisch) einen evangelischen GESCHIEDENEN Mann heiraten will, wird ihr in einem Mitarbeitergespräch bedeutet, dass in diesem Fall die Kita das Arbeitsverhältnis mit ihr beenden müsste.

  6. Juergen Angelbeck sagt:

    @Michael Wendl: Das ist richtig wohltuend, Dich hier mit klarstellenden und auf Sachkenntnis beruhenden Anmerkungen zu lesen.
    Leider sind die ahnungslosen Liebhaber der meist dick aufgetragenen Sprechblase in der PDL offenbar die Mehrheit. Nur so erklärt sich, dass Kollegen wie Bodo Ramelow – aber nicht nur er – in diesem “Verein” eine ganze Menge Fans haben. Da kann dann auch von sogenannten Führungspersönlichkeiten gelegentlich purer Schwachsinn abgesondert werden, zu dem die maulhaltende Fangemeinde schweigt.
    Noch eine kleine zusätzliche Bemerkung: Bis heute gehen Sonderrechte, derer sich insbesondere die katholische Kirche bedienen darf, auf Verträge des “Heiligen Stuhls” (Konkordat) zurück, in die unsere BRD problemlos als Rechtsnachfolger Nazi-Deutschlands eintrat. Forderungen nach demokratischem Grundbedarf wie “Trennung von Staat und Kirche” oder dem “laizistischen Staat” – eigentlich ein linkes Grundmuster – werden von Positionen, wie sie z.B. Kollege Ramelow vertritt, schlicht konterkariert.

  7. tos sagt:

    Nachtrag – aus Bodo Ramelows Blog: “Vor der Debatte in der Kirche war ich bei einer Debatte über Kirchen im Bundestag dabei. Das blöde war nur, dass ich gar nicht anwesend war: Der Kollege Schreiner hat mich in seiner Rede ausführlich zitiert. Das Zitat entstammte einer Pressemeldung zum Thema Kirchenarbeitsrecht und eben darum ging es auch in der Plenardebatte. Der ganze Vorgang war – um mal einen guten Freund Ottmar Schreiners zu zitieren – eher suboptimal.” http://bit.ly/iKgdgH

  8. Eckernförder sagt:

    Betreffs: “Trennung von Staat und Kirche”:

    vergessen wird zumeist, daß “Kirche” an sich Teil des Staates ist (Althusser spricht in Bezug auf die Situation im Kapitalismus von “ideologischen Staatsapparaten”).
    Die christliche Kirche ist ursprünglich Ausdruck der Verschmelzung von Religion und Staatsmacht, wie sie in Spätantike/Frühmittelalter entstand und sich in entsprechenden Bauten und im Grundbesitz manifestierte.
    Wer platt eine Trennung von Staat und Kirche fordert, macht sich zugleich etwas vor. Ohne ständige staatliche Allimentierung wird “Kirche” in der jetzigen Form nicht mehr existieren können – was wünschenswert ist. Es geht eigentlich nicht um “Trennung”, sondern zunächst um eine Eindämmung und dann die Abschaffung kirchlicher Macht. Bodo Ramelow scheint dies zu ahnen….

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