Aus dem Umfeld
Die Verfassung garantiert Versammlungsfreiheit. „Jedermann hat das Recht“, steht in dem Gesetz, in dem das Nähere geregelt ist, „öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“ Das scheint die Blockwarte von Tagesspiegel und Bingo-BZ nicht weiter zu stören. Weil der Anmelder einer 1.-Mai-Demonstration zugleich Mitarbeiter einer Bundestagsabgeordneten der Linksen ist, veranstalten sie nun großes Krakel: Man empört sich, dass die „Randale-Demo“ in Berlin „erneut aus dem Umfeld der Linkspartei angemeldet“ werde, und beklagt, dass die Linke im Parlament Rechtsstaat und Demokratie spiele, während sie „nach Feierabend (…) gemeinsame Sache mit gewaltbereiten Linksextremisten“ mache. Und natürlich finden sich auch Politiker von SPD und CDU, die zwar sonst keiner kennt, welche die Wahlkampfvorlage aber dankend annehmen. Selbst die Grünen, sprangen über das hingehaltene Stöckchen. „Als Regierungspartei sind sie für die Sicherheit der Polizisten verantwortlich“, fuchtelte der Innenpolitiker Benedikt Lux mit erhobenen Zeigefinger, „auf der anderen Seite melden sie Demos an, von der mit hoher Wahrscheinlichkeit Gewalt ausgehen wird.“
Es stimmt nicht einmal. Anmelder Nikolaus Brauns ist zwar Mitarbeiter einer Abgeordneten der Partei, aber nicht Mitglied der Linken. Er habe die „revolutionäre 1.-Mai-Demonstration als Privatperson für ein Bündnis linker Organisationen angemeldet“, hat Ulla Jelpke zum vermeintlichen Skandal das Nötige gesagt. „Aktivitäten meiner Mitarbeiter außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit für mein Büro kommentiere ich üblicherweise nicht weiter.“ Inzwischen ist Brauns von der Anmeldung zurückgetreten – um Schaden von der Linken abzuwenden, der er nicht angehöre, die nun aber „in unzulässiger Weise (…) in Sippenhaft“ genommen worden sei. Man mag über die ritualisierten Abendveranstaltungen in Kreuzberg die Nase rümpfen, man kann es ablehnen, wenn – im übrigen meist nach Ende der Demo – irgendwo Steine durch den Kiez fliegen, sich über angereiste „Krawalltouristen“ aufregen, Jelpke politische Positionen oder die Politikferne von revolutionären Losungen kritisieren. Das ist das eine. Das andere aber ist, jemandem zu bestreiten, ein Recht wahrzunehmen, das nur dann eines wäre, wenn es jeder hat: zu demonstrieren, und sei es für den größten Mist. Gibt es einen Grund, die Versammlung im Vorfeld zu verbieten oder später aufzulösen, wird ihn die zuständige Behörde ergreifen können. Es handelt sich bei der übrigens nicht um Tagesspiegel und Co., die – dank verbriefter Grundrechte – schreiben können, was sie wollen. (tos)
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