Nachbesserung gefordert
Flüchtlingsräte von Brandenburg und Berlin sowie die Gruppe FelS
fordern Nachbesserungen an den neuen Regelungen zur Residenzpflicht in den beiden rot-rot regierten Ländern. Am vergangenen Donnerstag waren dort Erlasse in Kraft getreten (der für Brandenburg hier), nach denen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge Dauererlaubnisse für den Aufenthalt im jeweils anderen Land erhalten können. Die Landesverbände der Linken begrüßten die Neuerung als “wichtigen Schritt” (hier und hier). Die „längst überfällige Lockerung der Residenzpflicht“ möge hoffentlich „Signalwirkung“ auf andere Bundesländer entfalten, heißt es nun auch bei den Flüchtlingsräten. Die Berlin-Brandenburger Regelung reiche aber bei weitem nicht aus. Man könne keineswegs „von einer generellen Abkehr von der restriktiven Flüchtlingspolitik in den rot-rot regierten Ländern“ ausgehen, kritisiert auch FelS. Die abgeschwächte Residenzpflicht bleibe „als Druck- und Sanktionsinstrument unter anderem gegen Flüchtlinge bestehen, die nicht aktiv an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken“. Die sozialdemokratischen Innenminister Körting und Speer hatten in einer gemeinsamen Erklärung die Linie ausgegeben, eine Dauererlaubnis solle „nur in Ausnahmefällen verweigert werden“. Allerdings sind eine Vielzahl von möglichen Gründen aufgelistet, die – schreibt die Tageszeitung – „reichlich Spielraum für Schikanen“ lassen. So muss die neue, kleine Bewegungsfreiheit selbst bei geringen Vorstrafen nicht gewährt werden, soll auch „wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ verweigert werden können und insbesondere jenen Flüchtlingen vorenthalten werden, die sich der restriktiven Asylbürokratie nicht unterwerfen. (tos)
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