Kieler Klage

Seit Montag verhandelt das Verfassungsgericht von Schleswig-Holstein über die Sitzverteilung im Kieler Landtag. Gegenstand ist der kuriose Tatbestand, dass bei der Landtagswahl im Spätsommer 2009 CDU und FDP gemeinsam weniger Zweitstimmen erhielten als SPD, Grüne, Linkspartei und Südschleswigscher Wählerverband – dass aber Schwarz-Gelb mit einem Mandat Mehrheit regiert. Dies ist Ergebnis der Klausel im Landeswahlgesetz, die die Zahl der Ausgleichsmandate regelt und begrenzt. 48 Einzelpersonen und die Linksfraktion hatten wegen einer Verzerrung des Wählerwillens Verfassungsbeschwerde gegen die angewandte Auslegung dieser Klausel eingelegt. Die Kläger wollen erreichen, dass Überhangmandate komplett ausgeglichen werden. Das Urteil, mit dem erst nach den Sommerferien gerechnet wird, entscheidet über die Fortexistenz der CDU-FDP-Koalition. Schon unmittelbar nach der Wahl hatte es Kritik an Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung gegeben. Von der Linkspartei geforderte Nachzählungen hatten ergeben, dass ihr ein Mandat mehr als die ursprünglich ermittelten fünf Sitze im Landtag zusteht. Dieses Mandat wurde der FDP abgezogen, sodass der schwarz-gelbe Vorsprung im Landtag von drei Stimmen auf eine schmolz. Linksfraktionschef Werner Jezewski zeigte sich nun optimistisch, dass die Wahlbeschwerde Erfolg haben wird und künftig “der Wähler über Mehrheiten im Landtag entscheidet”. (wh)

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