Fliegender Gewerkschafter
Der Spiegel fragt sich: „Hat Linke-Chef Klaus Ernst bei der Abrechnung seiner Flüge gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen?“ Dem Magazin liegen offenbar Unterlagen vor, die „einen entsprechenden Verdacht“ begründen, heißt es. Es geht um Flüge, mit denen der viel beschäftigte Ernst zu Gewerkschaftertreffen und Aufsichtsratssitzungen anreiste, die er aber beim Bundestag abgerechnet haben soll. Das Abgeordnetengesetz beschränkt eine Erstattung auf die „Ausübung des Mandats“ – der Spiegel mutmaßt daher einen Verstoß. Der Linken-Politiker wies die Vorwürfe inzwischen zurück: Er wirke in den genannten Gremien nicht nur als Gewerkschafter, sondern auch als Bundestagsabgeordneter. (vk)
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