Politiker im Angebot

Dass Politiker und Parteien käuflich sind, weiß man längst aus diversen Affären. Flick, Schreiber, zuletzt Mövenpick sind nur ein paar Stichworte. Mal war das illegal und kriminell, mal ganz legal nach Parteiengesetz. Neu ist in der politischen Geldbeschaffungsbranche, dass Spitzenpolitiker an Unternehmen vermietet werden, und sei es nur für ein paar Minuten. Als erster ist NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers geoutet worden, als zweiter Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Dass beide der CDU angehören, mag Zufall sein. Es würde wohl niemanden wundern, wenn demnächst weitere einschlägige Enthüllungen folgen und auch Politiker aus anderen Parteien betroffen sind. Man traut es weiten Teilen der politischen Klasse Deutschlands einfach zu.

In den Fällen Rüttgers und Tillich geht es um öffentlichkeitswirksame Shakehands, Teilnahme an Unternehmenspräsentationen, Fotos mit Politiker für die Firmenwerbung – im jedem Falle um eine Art politisches Product placement. Und für die CDU geht es um Geld. Denn den Einsatz ihrer Spitzenkräfte lässt sie sich ordentlich versilbern. Kritiker haben Rüttgers und Tillich deshalb schon als Marketing-Fotomodells bezeichnet; Vergleiche zum Rotlichtmilieu hat noch niemand gezogen, aber völlig aus der Luft gegriffen wären sie wohl nicht. Die Presse begnügt sich vorerst mit dem harmloseren Begriff Sponsoring.

Während die betroffenen CDU-Landesverbände versuchen, die Sache herunterzuspielen, steht der Vorwurf der Käuflichkeit des Regierungschefs im Interesse seiner Partei im Raum. So jedenfalls nennt Sachsen Linksfraktionschef André Hahn das Verhalten von Stanislaw Tillich. Der soll sich, fordert die Linke, vor dem Gremium zu dem Fall äußern, das ihn gewählt hat: vor dem Landtag. Dort soll er den Abgeordneten Rede und Antwort stehen, um den Glaubwürdigkeitsschaden einzudämmen und Wiederholungstaten auszuschließen, verlangt Hahn.

Indessen hat der designierte Vorsitzend er Linkspartei, Klaus Ernst, vorgeschlagen, die Parteienfinanzierung grundlegend zu ändern. Ernst empfiehlt das Vorbild Frankreich, wo Unternehmensspenden an Parteien verboten sind. Stattdessen finanzieren sich Parteien in Frankreich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und staatlichen Zuschüssen. In Deutschland sind dagegen alle drei Finanzquellen zulässig, wobei Spender ihre Zuwendungen an Parteien von der Steuer absetzen können. Das bedeutet bei Großspenden von Unternehmen, dass die Steuerzahler indirekt helfen, wenn sich das große Geld Parteien und Politiker kaufe, so Klaus Ernst. Private Spenden sollten laut Ernst deshalb durch Staatszuschüsse ersetzt werden, deren Höhe von transparenten Kriterien abhängig sein solle – etwa dem Erfolg bei Wahlen (in Deutschland jetzt schon der Fall in Form der Wahlkampfkostenerstattung) oder wie in Frankreich von der Gleichstellung der Geschlechter in der Partei.

Darüber wäre in der Politik zu diskutieren und gegebenenfalls zu entscheiden. Vorerst aber wird untersucht und ermittelt – ob nämlich die Zuwendungen an die CDU für exklusive Rüttgers- und Tillich-Auftritte auch eine Form der Parteienfinanzierung sind und also in den Rechenschaftsberichten der CDU gemeldet werden müssten. Und ob die bisherige Handhabung gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. (wh)

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