Wer rüttelt woran?
„Mitgliederentscheid gefährdet Linke-Doppelspitze“, hieß es am Freitagabend zur Ankündigung, die Parteibasis noch vor dem Parteitag im Mai über das künftige Führungsmodell abstimmen zu lassen. Heute „rüttelt“ die Basis immer noch am Personalvorschlag – jedenfalls in den Medien. „Das designierte Führungsduo der Linken, Gesine Lötzsch und Klaus Ernst, steht wieder in Frage“, heißt es. Einen konkreten Hinweis, dass aus dem Murren zählbare Ablehnung des Satzungsvorschlags werden kann, bleiben die Meldungen schuldig. Wenn man mal von der allgemeinen Anmerkung absieht, dass „insbesondere die Kandidatur Ernsts“ in der Partei „umstritten“ sei und die Doppelbesetzung der Geschäftsführung nicht uneingeschränkt Gefallen findet. Lötzsch und Ernst haben nun mitteilen müssen, die Urabstimmung sei „keine Gefahr“.
Auch Bodo Ramelow sieht in der Basisbefragung „keine Entscheidung gegen die designierten Vorsitzenden“. Unterstützung ebenso von Petra Pau, die meint, Lötzsch und Ernst könnten nach dem Basisentscheid „unbelastet“ in den Rostocker Parteitag gehen. Dietmar Bartsch erklärte, es gehe darum, durch Klarheit zu ermöglichen, dass in Rostock nicht nur über Satzungsänderungen diskutiert wird. Oskar Lafontaine ist sich „sicher, dass die Mehrheit der Mitglieder dem zustimmen wird“. Mit Blick auf die Streitereien der vergangenen Monate sagt Südwest-Landeschef Bernd Riexinger, „wir sind zusammengerückt. Der gewählte Weg hilft, Geschlossenheit herzustellen“. Selbst Skeptiker wie Diether Dehm, den die Deutsche Presse-Agentur mit den Worten zitiert, der Mitgliederentscheid sei „keine Frage meiner Herzensleidenschaft“, stimmen dem Verfahren zu.
Am Montag soll der Antrag zum Mitgliederentscheid vorgestellt werden. Interessant wäre, die genauen Abstimmungsfragen zu kennen. Die Deutsche Presse-Agentur will erfahren haben, dass bei dem Entscheid nach jetzigem Stand vier Fragestellungen in einem Paket gebündelt werden sollen, über das dann mit einem einfachen Ja oder Nein abgestimmt werden kann. Zudem soll die Frage gestellt werden, ob es eine weitere Urabstimmung auch über das Parteiprogramm geben soll.
Der sächsische Linksfraktionschef André Hahn lehnte eine „Dauerlösung“ ab. Die Deutsche Press-Agentur schreibt, es gehe darum, die Doppelspitze unbefristet als Führungsmodell festzuschreiben. Die Brandenburger Landesgeschäftsführerin Maria Strauß wiederum wird mit den Worten zitiert, es gehe darum, die Doppelspitze “zeitlich auf maximal vier Jahre zu begrenzen”. Hahn hatte sich, neben anderen, auch gegen die zweite Doppelnummer ausgeprochen: Die Besetzung mit zwei Geschäftsführern halte er kontraproduktiv und erwarte eine “weise Entscheidung des Parteitags”. Oder der Basis? Die Nominierten Caren Lay und Werner Dreibus haben sich gerade dem sächsischen Landes- und Fraktionsvorstand, dem Landesrat und den Kreisvorsitzenden vorgestellt. “In ihren Reden betonen beide”, kann man darüber lesen, “dass sie die angestrebte sinnvolle produktive Zusammenarbeit für machbar halten.” (tos)
Drucken
Vergeblich habe ich die Durchführungsbestimmungen für Mitgliedsentscheide nach § 8, 6 der Satzung gesucht. Im Übrigen heisst in der Satzung: “Zu allen politischen Fragen in der Partei kann ein Mitgliederentscheid (Urabstimmung) stattfinden.” Die Frage der Satzung ist allerdings keine politische Frage, sondern eine rechtliche Bestimmung. Ausserdem stellt sich natürlich auch die Frage nach dem erforderlichen Quorum. So schick die Idee eines Mitgliedsentscheids zunächst auch erscheint sind da doch einige offene Fragen.
@uwe-jürgen: § 39 Abs. 2 der Satzung besagt, dass Änderungen der Satzung vom Parteitag mit einer satzungsändernden Mehrheit oder durch Mitgliederentscheid und Parteitag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden müssen. Und § 8 Abs. 3 besagt: “Der dem Mitgliederentscheid zugrunde liegende Antrag ist beschlossen, wenn ihm bei einer Beteiligung von mindestens einem Viertel der Mitglieder eine einfache Mehrheit zustimmt.” Damit ist doch alles klar.