Der Staat als Beute
„Wer dem BdV den kleinen Finger reicht, darf sich nicht wundern,
wenn er am Ende seine Hand nicht mehr freibekommt“, hat die Linkspartei-Abgeordnete Ulla Jelpke vor einigen Tagen erklärt – und sie sollte damit Recht behalten. Der Streit um die Besetzung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist beigelegt, aber von einem Kompromiss kann kaum die Rede sein, eher von einem Sieg des Vertriebenen-Bundes. Der hatte in Person seiner Präsidentin Erika Steinbach zuletzt verlangt, dass die Bundesregierung ihr Vetorecht bei der Besetzung des Stiftungsrates aufgibt oder dem BdV mehr Sitze einräumt – nun ist beides passiert. Zwar verzichtet Steinbach auf ihr Mandat in dem Gremium, aber der BdV darf statt drei gleich sechs Vertreter entsenden, und künftig wird der Bundestag den Stiftungsrat wählen, die Regierung ist “draußen”. Die Änderung im entsprechenden Gesetz soll schnell umgesetzt werden, heißt es. Nicht zuletzt wird die geplante Vertriebenen-Ausstellung im Berliner Deutschlandhaus von 2.200 auf 3.000 Quadratmeter vergrößert. Wessen Sieg ist das?
Der von Steinbach und ihrer geschichtspolitisch im Gestern gefangenen Entourage. Darüber täuscht auch nicht hinweg, wenn die BdV-Chefin behauptet: „Es gibt weder Gewinner noch Verlierer.“ Von vier Forderungen hat Steinbach drei durchgesetzt, die Koalition hingegen nur eine. Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion Luc Jochimsen hat „die so genannte Einigung“ als nicht hinnehmbar zurückgewiesen und fürchtet nun „Schlimmstes für den Gedanken der Versöhnung als Aufgabe dieser Stiftung“. Mit dem vermeintlichen Kompromiss habe sich der Vertriebenen-Bund „den Staat zur Beute gemacht“. Das sehen übrigens die anderen Oppositionsparteien genauso: Frank-Walter Steinmeier sprach für die SPD von „Erpressung“, Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, Merkel und Westerwelle hätten sich „am Nasenring durch die innenpolitische Arena schleifen“ lassen. Hans-Ulrich Wehler, nicht gerade als Linksausleger bekannt, nennt die Einigung „eine Kapitulation vor Frau Steinbach und den Vertriebenenfunktionären“. Die SPD-Politikerin und Vorsitzende der Deutsch-Polnischen Gesellschaft, Angelica Schwall-Düren sprach von einem „Skandal, dass Frau Steinbach indirekt erlaubt wurde, ihren Einfluss zu erhöhen“.
Könnte die Neuregelung zur Wahl der Stiftungsrats-Mitglieder, die nun durch den Bundestag statt durch die Regierung erfolgen soll, die Besetzung nicht sogar „demokratisieren“? Das ist kaum zu erwarten von einem Kompromiss, der selbst eine Entmündigung des Parlaments darstellt: Hier wird durch einen geschichtspolitischen Klientelverband ein zwar umstrittenes, aber ja doch mit Mehrheit verabschiedetes Gesetz gekippt. Dagegen spricht zweitens die parlamentarische Logik, welche die Macht von den Abgeordneten weg zu Fraktionsapparaten und Parteiführungen verlagert, damit also letztlich wieder zur Regierung selbst.
Außerdem ist die Struktur des Rates selbst gar nicht geeignet, als „demokratisch“ zu erscheinen. Dann nämlich müssten auch dissidente Vorstellungen dort vertreten sein, Gegenpositionen zum herrschenden Gedenk- und Geschichtsmainstream. Auch die wissenschaftliche Expertise ist dem Rat nur beigegeben in einem „Beraterkreis mit bis zu neun Mitgliedern“. Das Gremium ist schon begrifflich nachgelagert, was ist schon ein „Kreis“, wollte man absichtlich nicht von einem Beirat sprechen? Die Experten sollen „dazu beitragen, dass die unselbständige Stiftung die historischen Ereignisse ausgewogen und geschichtswissenschaftlich fundiert sowie lebendig, umfassend darstellt“. Aber eben diese Ausgewogenheit ist ja schon dadurch begrenzt, dass der Beraterkreis vom Stiftungsrat selbst „eingerichtet“ wird, seine Mitglieder werden „berufen“ – das heißt, die (Macht-)Verhältnisse im Stiftungsrat werden die Besetzung diktieren.
Sollte sich das Parlament dem Steinbachsche Triumph unterwerfen und das Stiftungsgesetz kippen (man muss davon ausgehen, Schwarz-Gelb wird die Einigung schon deshalb feiern, weil so einer der vielen Dauerspaltpilze verschwindet), hätte das Gremium in Zukunft 21 statt wie bisher 13 Mitglieder. Die Vertriebenen kommen darin auf sechs Vertreter – und sind damit die größte Gruppe, zahlenmäßig auf dem Niveau der sechs Vertreter von drei Kirchen, stärker als die Parlamentsabordnung, doppelt so viele wie von der Regierung und den Verbänden gestellt. (tos)
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