Überwachung vor Gericht
Das Bundesverwaltungsgericht will jetzt grundsätzlich klären, ob
der Verfassungsschutz ein Dossier über Bodo Ramelow aus öffentlich zugänglichem Material anlegen darf. Es ist das erste Mal, dass sich die Leipziger Richter mit der Frage befassen, ob Abgeordnete auf diese Weise vom politischen Geheimdienst überwacht werden dürfen. Mit einer Verhandlung wird in einigen Monaten gerechnet, berichten Agenturen. Ramelow hatte in Vorinstanzen obsiegt – war mit einer Klage gegen eine etwaige Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln allerdings unterlegen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im vergangenen Jahr keine Belege für solche Methoden gefunden. (vk)
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