Mindestens Mindestlohn

Öffentliche Aufträge sollen nach dem Willen der Brandenburger Landesregierung in Zukunft nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Mitarbeiter nicht schlechter als mit Mindestlöhnen von 7,50 Euro pro Stunde bezahlen. Das hatten SPD und Linkspartei in der Koalitionsvereinbarung fixiert, und nun ist das entsprechende Gesetz in Arbeit. Der zuständige Wirtschaftsminister Ralf Christoffers räumt ein, dass Land und Kommunen dann mit dem gleichen Geld weniger Leistung einkaufen können, doch wolle man so der sozialpolitischen Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern gerecht werden. Während etwa die Brandenburger Handwerkskammer höhere Preise als Konsequenz ankündigte (gerade im Handwerk werden oft niedrige Löhne gezahlt), denkt Christoffers noch in eine andere Richtung: 7,50 Euro sieht er als Einstiegssumme, die man auch gegen mögliche juristische Anfechtungen verteidigen werde. Mit Blick auf höhere Mindestlohn-Forderungen aus der Linkspartei und aus Gewerkschaftskreisen sagte der Minister, man könne den Mindestlohnsatz der Einkommensentwicklung anpassen – gemeint hat er wohl eine Anpassung nach oben. Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) erklärte, erst recht nach dem Karlsruhe Hartz-IV-Urteil gebe es zu Mindestlöhnen keine Alternative. Noch unklar ist, inwieweit das Vergabegesetz neben der Lohngrenze weitere soziale Kriterien enthalten soll. In der entsprechenden Berliner Regelung vom September 2009 sind auch soziale, ökologische und Frauenförderungsstandards festgehalten, die von den Firmen erfüllt werden müssen, wenn sie öffentliche Aufträge erhalten wollen. (wh)

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