Ein Schuldspruch
In die Debatte um die Aufarbeitung der DDR-Geschichte, angeheizt zuletzt durch die Stasi-Enthüllungen in der Brandenburger Linksfraktion, hat die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckhardt just zur Weihnachtszeit einen neuen Ton gebracht. Zur Gruppe der Täter zählten nicht nur Stasispitzel, sagte Göring-Eckhart dieser Tage in einem Rundfunk-Interview, sondern auch SED-Funktionäre, „die ja vielen Menschen geschadet haben“. Auch von ihnen müssten Schuldeingeständnisse kommen, bevor man über Versöhnung reden könne, zitierte die Nachrichtenagentur epd die Bundestags-Vizepräsidentin und Chefin der EKD-Synode, also des höchsten evangelischen Kirchenparlaments Deutschlands. Vorausgesetzt, Göring-Eckhardt wurde richtig wiedergegeben, dann deutet dies auf eine Zuspitzung hin. Täter, Schuldeingeständnis – das sind Vokabeln, die an Strafjustiz denken lassen. 20 Jahre nach der Wende sollte man meinen, dass strafrechtlich relevantes Verhalten von DDR-Funktionären geahndet wurde. Ein Teil wird wohl auch unentdeckt geblieben und verjährt sein. Natürlich sind das Mutmaßungen; aber mindestens genau so spekulativ ist die Bezeichnung der gesamten Gruppe der SED-Funktionäre als Täter, ohne jede Einschränkung. Wer in dieser absoluten Form Schuld zuteilt und faktisch feststellt, jeder SED-Funktionär habe „vielen Menschen“ geschadet, der richtet in der vermeintlichen Versöhnungsdebatte derart hohe Hürden auf, dass Verständigung so gut wie unmöglich wird. Denn so irrig die Annahme wäre, jeder Parteilose sei per se ein edler, guter Mensch gewesen, so falsch ist die Behauptung, SED-Funktionäre seien generell Schurken und Schuldige. (wh)
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