FAU „keine Gewerkschaft“
Ein Gericht hat der Freien ArbeiterInnen Union per einstweiliger Verfügung verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Damit geht der juristische Dauerstreit um einen selbst organisierten Arbeitskampf im Babylon Mitte in die nächste Runde. Seit dem Sommer fordern die Beschäftigten einen Haustarifvertrag, der die prekären Verhältnisse in dem Kino beenden soll. Bereits im Oktober wurde ein Boykott-Aufruf der anarcho-syndikalistischen FAU unter Hinweis auf die fehlende Tariffähigkeit untersagt. Die Gruppe organisiert zwar mehr als ein Drittel der Babylon-Beschäftigten, ist aber sonst nach Auffassung des Gerichts zu klein. Konflikte gibt es nicht nur mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, sondern auch mit der Linkspartei. Das Kino ist vom rot-roten Senat subventioniert. Als dort im September die „Linke Kinonacht“ stattfand, protestierte die FAU. Die Linkspartei würde „zu Wahlkampfzwecken auch noch von den prekären und von ihr mit zu verantwortenden Bedingungen Gebrauch“ machen, hieß es. Die Tatsache, dass ver.di im Herbst selbst in den Tarifkonflikt einstieg, interpretierte die FAU als von der Linkspartei politisch eingefädeltes Eingreifen der Großgewerkschaft: „Uns ist bekannt, dass Vertreter der Linkspartei über den Rummel um das Babylon nicht gerade erfreut sind.“ (vk)
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Eine anarcho-syndikalistische Organisation kann auch per se keine Gerwerkschaft sein, das liegt in der Natur der Dinge. Allerdings würde ich es lieber sehen würde die Partei mit der FAU zusammen arbeiten, nicht mit der Einheitsgewerkschaft…
zu ergänzen wäre, dass es zum 1. Januar einen haustarifvertrag gibt, der von ver.di ausgehandelt wurde und Lohnerhöhungen um bis zu 40 Prozent vorsieht. Ich denke doch, dass war das Ziel der Mitarbeiter. Eine Idee ist nur dann wirklich gut, wenn sie die Umsetzung gleich inklusive hat. Bei aller Kritik an Gewerkschaften: das können hierarchisch Organisierte nunmal besser als Anarchosyndikalisten.
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ba&dig=2009%2F12%2F12%2Fa0226&cHash=e039fb4b2b
an ML:
Anarcho-Syndikalistische Organisationen SIND per se Gewerkschaften! Allerdings ohne Berufsfuktionäre und Top-Down-Hirarchien. Der Begriff “Syndikalismus” kommt aus der romanischen Sprachfamilie (u.a. Italienisch, Spanisch, Französisch, …) und heißt erst mal nichts anderes als GEWERKSCHAFT.
DIe Vorsilbe “Anarcho” weißt die entsprechenden Gewerkschaften als Richtungsgewerkschaften mit bestimmten innerorganisatorischen Prinzipien aus.
Nicht mehr, nicht weniger!
zu TAZ-Leser
auf dem Blog der Beschäftigten (http://prekba.blogsport.de/) kannst du nachlesen welches die Forderungen der Belegschafte sind – wie der Ver.di Flächentarifvertrag eigentlich aussieht und wie König Köhn das ganze zu seiner “Chefsache” macht und noch unterhalb des Ver.di-Tarifs bleibt!!
Die Beschäftigten hatten übrigens auf einer Vollversammlung (die, wie all die anderen Vollversammlungen immer von der FAU-Berlin mitorganisiert waren und der FAU-Berlin dazu dienten auch die nichtorganisierten eine Möglichkeit zu geben zu äußern und aktiv mit zu gestallten!!) Ver.di aufgefordert zusammen mit der FAU-Berlin die Tarifverhandlungen zu führen, in der Hoffnung, das die Beschäftigten so IHREN (von ihnen selbst erstellten Vertrag!!) auch zu bekommen.
Ob und wie die Verflechtungen zwischen den Babylo(h)n Bossen, Ver.di und der Berliner Parte die Linke nun genau sind, kann ich aus dem Rheinland heraus nicht beurteilen, aber auch dazu findet ihr bei indymedia und vor allem auf dem Blog der Beschäftigten den einen oder anderen Sachdienlichen Hinweis.
Zu guter Letzt:
die EV steht DEFINITIV im Widerspruch zu unserem Grundgesetz:
“Grundgesetz (GG) Art 9 Abs. 3:
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden”
Für tazleser des weiteren zu ergänzen ist, daß der Haustarifvertrag von ver.di ohne Berücksichtigung vieler Forderungen der Belegschaft zustandekommt – und insgesamt wegen Nichtberücksichtigung von Zuschlägen den ver.di Flächentarifvertrag unterbieten wird. Das Ziel der Mitarbeiter waren vor allem würdige Arbeitsbedingungen. Da hat ver.di mit dem unkoordinierten Eingreifen nun noch eine weitere Stufe der Entmündigung oben drauf gesetzt. DAS können hierarchisch Organisierte wohl wirklich “besser” als eine selbstbestimmt agierende Betriebsgruppe, die die Gesamtbelegschaft in ihren Kampf in jeder Phase einbezogen hat – auch bei ver.di oder gar nicht organisierte Kollegen. Ohne den einjährigen Kampf der Betriebsgruppe mit Unterstützung der solidarischen, freiwilligen und ausdauernden Mithilfe der Genossen der FAU Berlin hätte es von ver.di überhaupt nichts gegeben – nicht mal diesen Gefälligkeitsvertrag. Die Belegschaft ist ja letztes Jahr erst mal zu ver.di gegangen und ist dort abgeblitzt, bevor sie zur FAU gegangen sind. ver.di kann in diesem Betrieb gar keinen Tarifvertrag durchsetzen. Wenn die Geschäftsführer unterschreiben, dann aufgrund des Drucks, den die FAU aufgebaut hat.