Zweite Chance
Brandenburg wird am Donnerstagabend als letztes unter den ostdeutschen Ländern eine Stasi-Beauftragte bekommen. Offiziell wird die Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe für die „Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur“ zuständig sein, womit man mitten in der geschichtspolitischen Dauerauseinandersetzung um das Wesen des Realsozialismus in der DDR wäre. Aber die Wahl der 56-Jährigen wird heute im Potsdamer Landtag mehr vor dem (engeren) Hintergrund der seit Wochen laufenden Stasi-Debatte über die parlamentarische Bühne gehen. Nach der Phase „Enthüllungen“ ist die inzwischen in die Etappe „Wie weiter?“ übergegangen. Poppes Ankündigung, sich für eine differenzierte Sicht auf einzelne Biografien einzusetzen, gilt der Berliner Zeitung als möglicher Wendepunkt in der gesamten MfS-Diskussion. Ob es allerdings wirklich für eine anderes Niveau der Auseinandersetzung um die DDR reicht, wird man mit aller Skepsis abwarten müssen.
Poppe hat am Donnerstag erklärt, sie halte die Gesellschaft „eigentlich“ für „so weit“, dass jedem „eine zweite Chance eingeräumt wird, sofern er denn offen, er oder sie, mit der Vergangenheit umgeht. Aber offenbar finden immer noch viele nicht zu dieser Offenheit, weil sie denken, das lässt sich vielleicht ganz und gar verschweigen und kommt niemals ans Tageslicht“. Aber warum denken diese denn so?
Ist die Gesellschaft vielleicht gar nicht „so weit“? Sicher erfahren Linkspartei-Politiker wie Kerstin Kaiser und Thomas Nord für ihre Offenheit eine gewisse Akzeptanz. Die vorschnelle Verurteilung von Michael Luthardt verweist aber auf die andere Seite der Medaille. Renate Adolph und Gerd-Rüdiger Hoffmann haben ihre Vergangenheit nicht offengelegt. Linksfraktionschef Gregor Gysi hat sich nun in der Berliner Zeitung gefragt, ob „vielleicht“ der „Druck in der Partei nicht groß genug“ gewesen sei, „sich der eigenen Geschichte zu stellen“.
Vielleicht war er aber außerhalb der Partei zu groß? Ein offener Umgang mit persönlicher Verstrickung ist auch von dem Klima abhängig, in dem dieser stattfindet. Man kann Schweigen im vollen Bewusstsein einer Schuld oder aus Borniertheit. Man kann Schweigen, weil man die Folgen fürchtet. Und man kann es auch, weil man sich selbst in der öffentlichen Zuschreibung nicht wiederfindet, sich nicht als Täter sieht.
Poppe hat mit Blick auf die unter anderem von Platzeck geforderte Versöhnung kritisiert, dies komme ihr wie ein Appell „an die Opfer“ vor, dabei wäre es nun zuerst an den „Tätern“, an den „Schuldiggewordenen“, Sühne zu leisten. Der sächsische Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Michael Beleites, hat vor einem Jahr in Dresden auf die Probleme hingewiesen. Man könne, sagte er, die IM von der Verantwortung für die Folgen ihres Tuns nicht freisprechen. „Aber dennoch waren sie in gewisser Weise auch Opfer eines politischen Missbrauchs“, so Beleites, der damals auf die Rolle von Führungsoffizieren verwies. Auf die nicht selten erpresserischen Umstände, unter denen Kooperationen mit dem MfS begannen, auf die Asymmetrie zwischen Hauptamtlichen und Informellen. Die waren, so Beleites, womöglich Tatbeteiligte, aber eben solche, die die Pläne für die Taten oft nicht kannten.
Es sind solche Fragen, die zu klären wären, wenn die Aufarbeitung der MfS-Geschichte tatsächlich ein neues Niveau erreichen will: Wer sind Täter? Nach welchem Maßstab wird gemessen, wenn es um die Feststellung der Schuld geht? Die Archive der Birthler-Behörde sind dafür der falsche, mindestens aber kein ausreichender Ansatz. (tos)
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