Ein Fall Birthler?

Update In Brandenburg geht es längst nicht mehr nur um die Stasi-Verstrickungen der Linkspartei. Seit am Mittwoch von einem „neuen Fall“ berichtet wurde, ist auch die Enthüllungsmaschine in die Kritik geraten. Mehrere Zeitungen hatten sich in Meldungen über den Wehrdienst von Michael Luthardt auf Akten aus der Birthler-Behörde berufen – darin eine Verpflichtung des Abgeordneten bei einem dem MfS unterstellten Wachregiment. Die schnelle mediale Rubrizierung als „siebter Stasi-Fall“ war selbst Grünen und Sozialdemokraten zu viel. Von einer „Hexenjagd“ sprach der SPD-Landesgeschäftsführer Klaus Ness, für die auch „bestimmte Medien“ verantwortlich seien. „Die Informationspolitik der Birthler-Behörde führt dazu, dass das Geschäft derjenigen, die diese Regierung angreifen wollen, leichter gemacht wird.“ Die Bundesbeauftragte reagierte mit dem Hinweis, sie sei verpflichtet, „beim Vorliegen entsprechender Anträge durch Medienvertreter so zu handeln“. In „den jüngst öffentlich gewordenen Fällen“ sei „genau so“ verfahren worden, wie das Gesetz vorschreibe. Aber stimmt das denn?

Die Linkspartei in Brandenburg argumentiert so: In Paragraf 32 Stasiunterlagen-Gesetz ist die Herausgabe geregelt, Nummer 32a schreibt zudem vor, die „betroffenen Personen zuvor rechtzeitig darüber und über den Inhalt der Information zu benachrichtigen, damit Einwände gegen ein Zugänglichmachen solcher Unterlagen vorgebracht werden können“. Diese müssten dann in einer „Interessenabwägung“ Berücksichtigung finden. Allerdings wurde Luthardt nach Angaben der Linksfraktion gar nicht informiert. Entfallen kann die Benachrichtigung laut Gesetz jedoch nur, „wenn die Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der betreffenden Person nicht zu befürchten ist, die Benachrichtigung nicht möglich ist oder diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre“.

An dieser Stelle aktualisieren wir den Beitrag, nachdem Halina Wawzyniak uns auf einen rechtlichen Fehler hingewiesen hat (siehe Kommentar). Wenn Luthardt nicht als Person der Zeitgeschichte gilt, wäre eine vorherige Benachrichtigung auch nicht vorgeschrieben.

Was formal vielleicht korrekt war, muss es politisch aber noch lange nicht sein. Erwartungsgemäß wurde „mit Falsch-Informationen und Übertreibungen zuletzt Öl ins Feuer gossen“, merkt jedenfalls die Frankfurter Rundschau an. „Wieder einmal hatte die Birthler-Behörde eilig Akten an die Öffentlichkeit gegeben.“ Die bloße Zugehörigkeit im Wachregiment „Felix Dzierzynski“ gelte nach gängiger Rechtsprechung nicht als sanktionswürdige Stasi-Tätigkeit. Matthias Platzeck erinnerte am Freitag in seiner Regierungserklärung an Richard Schröder, der vor langer Zeit einmal gesagt hat: „Wenn die Mitgliedschaft Jugendlicher im Wachregiment diese auch 13 Jahre später noch diskreditiert, wenn das schon Systemnähe ist, dann werden alle Katzen grau.“ Die Linkspartei hat inzwischen rechtliche Schritte angekündigt.

An einer anderen Front ist es für die Bundesbeauftragte bereits wieder ruhiger geworden. Landtagspräsident Gunter Fritsch und Fraktionschef Dietmar Woidke hatten sich darüber beklagt, dass die Behörde Akten zwar an die Medien gebe, aber nicht an den Landtag. Fritsch forderte in einem Brief an Birthler „unverzügliche“ Information: „Im Hinblick auf Paragraf 27 BStUG wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir als zuständige Stelle unverzüglich eventuelle Ergebnisse aus diesen Verfahren zuleiten könnten.“ In dem Paragraf geht es um „Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen“ – was die Behörde für „derzeit nicht möglich“ hält, da es „eine ausreichende Rechtsgrundlage (…) derzeit in Brandenburg nicht“ gebe. Das sieht man inzwischen offenbar auch im Büro von Präsident Fritsch so. Ein Sprecherin verwies allerdings darauf, dass der Landtag in Kürze ein entsprechendes Gesetz verabschieden wolle. In der SPD-Landtagsfraktion will man nun „alles noch einmal überprüfen“.

Den Rest besorgt die Presse. Man kann wohl kaum ausschließen, dass es vorher noch neue Enthüllungen gibt. Über entsprechende „Gerüchte“ liest man im Tagesspiegel und den zum gleichen Verlag gehörenden Potsdamer Neuesten Nachrichten. Die Opposition stelle „sich darauf ein, dass es auch in ihren Reihen Stasi-Fälle gibt, spekuliert wird über je einen bei FDP und Union“. Wie sagte noch Matthias Platzeck kurz vor der Regierungserklärung, als ihm ein CDU-Abgeordneter einen Weihnachtskalender überreichte und auf bereits sieben geöffnete Türchen wies? „Pass nur auf, dass für euch nicht auch plötzlich eines aufgeht.“

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3 Kommentare zu “Ein Fall Birthler?”

  1. Halina sagt:

    mh, da hat der autor gleich zwei juristische fehler übernommen.
    a) die abwägung gilt für personen nach nr.4 worunter abgeordnete nicht fallen. hier geht es um veröffentlichungen die zeitgeschichtliche handlungen betreffen (causa kohl). abgeordnete fallen unter nr. 3
    2) tatsächlich gibt es keine zuständige stelle nach § 27. das ist die folge der abschaffung der sog. regelüberprüfung, die aussage von fritsch findet nirgendwo eine gesetzliche grundlage.

  2. sianasta sagt:

    Ich finde den Artikel nicht ausgewogen. Zunächst einmal – es geht ja eben nicht nur um Mitgliedschaften im Wachregiment Feliks Dzierzynski, sondern, bei anderen Abgeordneten, auch um tatsächliche Spitzeltätigkeiten.
    Die Birthler-Behörde musste in den anderen Fällen diese Informationen offenlegen. Den Zeitpunkt hätten die Abgeordneten selbst bestimmen können, wenn sie selbst mit den Informationen an die Öffentlichkeit getreten wären. Dass bei den MdLs offenbar große Unsicherheit darüber herrscht, welche Tätigkeiten als Mitarbeit bei der Stasi “oder einem anderen Herrschaftsorgan der DDR” moralisch verwerflich sind, wirft kein gutes Licht auf den Zustand der Linken in Brandenburg. Die Aufarbeitung der Vergangenheit wurde wohl auch von führenden Leuten aus vielen Regionen nicht ernstgenommen.
    Wenn jemand vor 20 Jahren für die Stasi gearbeitet hat, wirft das in der Tat Fragen zu seinem Charakter auf. Kerstin Kaiser konnte diese Fragen meines Erachtens nach gut beantworten; in dieser Hinsicht ist sie für mich wieder glaubwürdig, denn dass Menschen sich ändern können ist ganz wesentlicher Bestandteil linker Lebenserfahrung. Wer aber seine Tätigkeit verheimlicht, aus dummdreister und karrieristisch motivierter Befürchtung heraus, dass dies negative Folgen für seine Kandidatur haben könnte, wer sich also offensichtlich nicht in der Lage fühlt, glaubhaft einen Gesinnungswandel zu argumentieren, oder gar der Ansicht ist, nichts falsch gemacht zu haben, der hat mein Vertrauen in die Integrität des Charakters für lange Zeit verloren.
    Da passt es nur zu gut ins Bild, dass die Linke in Brandenburg im Koalitionsvertrag mit der SPD weit hinter die Errungenschaften in anderen Bundesländern zurückfällt und nahezu all ihre zentralen Forderungen zugunsten der Regierungsbeteiligung aufgibt. Opportunisten braucht niemand, sie machen mehr kaputt als sie aufzubauen helfen.

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