Wunder der Mathematik
Wenn man schlicht rechnet, hat Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein keine Mehrheit. Bei der Landtagswahl vom 27. September jedenfalls hat die Möchtegern-Koalition 27.294 Stimmen weniger erhalten als SPD, Grüne, Linkspartei und Südschleswigscher Wählerverband gemeinsam. In Prozenten: 46,4 zu 48,1. Keine Berechtigung zum Regieren, sollte man denken. Nur nach Zweitstimmen gerechnet, hätten CDU und FDP mit 34 Sitzen einen weniger als die anderen Parteien zusammen. Da aber die CDU zwar bei den Zweitstimmen ziemlich schwach war und demnach nur 23 Sitze im Landtag hätte, allerdings 34 Direktmandate errang, bekommt sie 11 Überhangmandate. Als Entschädigung sieht das Landeswahlgesetz Ausgleichmandate für die anderen Fraktionen vor, die von der Landeswahlleitung so verteilt wurden, dass plötzlich eine komfortable Mehrheit für Schwarz-Gelb entsteht: 49 für das bürgerliche Bündnis, 46 für den Rest. Heraus kommt also das Gegenteil des Wahlergebnisses; eine künftiger Ministerpräsident Carstensen würde sich nicht auf eine Wähler-, sondern auf eine virtuelle Mehrheit stützen.
Die Landeswahlleiterin besteht darauf, korrekt entschieden zu haben, aber offenbar lässt das Landeswahlgesetz in dieser Frage unterschiedliche Auslegungen zu. In der Opposition grummelt es; die Rede ist von einem veränderten Wahlkreiszuschnitt und anderen Plänen. Die Linke indessen hat jetzt angekündigt, die Mandatsverteilung anzufechten, wenn die Landeswahlleiterin sie endgültig so bestätigt. Diverse Parteien- und Staatsrechtler äußern sich unterschiedlich zu den Aussichten; aber in den eigenen Reihen hat die Nordwest-Linke profunde Unterstützung. Denn aus Schleswig-Holstein stammt der Linke-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic, vor seiner Politkarriere Richter am Bundesgerichtshof. Neskovic meint, mit der Entscheidung der Landeswahlleiterin werde “in letztlich verfassungswidriger Weise der Wählerwille verkürzt”. Da hat das Kieler Landesverfassungsgericht, das erst seit 2008 existiert, gleich was Schönes zu tun. (wh)
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