Weiter Streit um EU-Liste

Wie groß das Interesse an den EU-Institutionen ist, weiß niemand so genau. Wer sich die Beteiligung an Europawahlen anschaut, müsste jedoch frei von Optimismus sein. An der Hingabe, mit der in Parteien um die Kandidaturen für den Urnengang im Juni gestritten wird, ändert das freilich nichts. Was der CSU die Monika Hohlmeier, ist der Linken ihr Tobias Pflüger. Und auch sonst ist das Gerangel um die Liste vor der Sitzung des Bundesausschusses im Januar groß (mehr hier). Inzwischen wird sogar gefordert, den Vorschlag für die ersten 16 Plätze, den das Präsidium des Bundesausschusses und der geschäftsführende Parteivorstand vorgelegt haben, als nichtig zu betrachten oder zurückzuziehen (hier als PDF). Es seien zu wenig inhaltliche Kriterien bei der Auswahl berücksichtig worden und somit sei der Vorschlag „nicht überzeugend”. Dem lässt sich ohne Weiteres zustimmen, fragt man sich doch, warum von den sieben bisherigen EU-Abgeordneten nur noch eine zur Kandidatur empfohlen wird, andere dagegen offenbar einem Proporzdenken zum Opfer fallen, das den Eindruck hinterlässt, es gehe eher um Versorgung mit Mandaten und bloß formale Strömungsbalance. Kann man Pluralismus für sich in Anspruch nehmen, dann aber auf Sachverstand und öffentliche Kenntlichkeit verzichten, bloß weil zum Beispiel die Vizepräsidentin des Europaparlaments, Sylvia-Yvonne Kaufmann, oder der Afghanistan-Berichterstatter André Brie abweichende Positionen vertreten? Abgesehen davon wurde mehr als einmal das Argument ins Felde geführt, das Verfahren sei intransparent und genüge formalen Kriterien nicht. Warum ein Vorschlag für 16 Listenplätze satzungswidrig sein soll (hier die Satzung), wie zum Beispiel hier behauptet, hat bisher niemand erklärt, zumal andere Vorschläge sich diesem Vorwurf nicht ausgesetzt sehen. Was die beklagte Intransparenz angeht, könnte man sich zurücklehnen und sagen: „Hallo, ihr seid in einer Partei, da ist so etwas durchaus normal. Nicht gewusst? Selber schuld.” Man könnte zudem den Ball zurückspielen: Wer darüber klagt, dass bisher kein Vertreter des Jugendverbandes berücksichtig wurde, sollte auch sagen, dass ein Vorschlag von solid offenbar erst seit 21. Dezember vorliegt, die Kür fand sechs Tage nach Veröffentlichung der Vorstands-Liste bei einer dem Vernehmen nach eilig einberufenen Länderratssitzung statt. Auf Kritik stieß inzwischen ebenfalls das Votum der Bundesarbeitsgemeinschaft Friedens- und internationale Politik für Tobias Pflüger, durchgesetzt ohne Zeitnot per Initiativantrag und ohne Berücksichtigung anderer EU-Kandidaten, die ebenfalls an der BAG-Sitzung teilnahmen. Auch der Jugendverband hat inzwischen für Pflüger plädiert, als ob es bei der EU-Liste nur um dessen politische Zukunft ginge. Die Verdienste des Mannes aus der Friedensbewegung werden von niemandem bestritten – allerdings hatte er bisher mindestens gezögert, erneut für das EU-Parlament zu kandidieren, andere meinen, er habe bereits öffentlich angekündigt, dies nicht tun zu wollen. Dass nun der Ex-Grüne Wilfried Telkämper auf der Liste steht, erklärt mancher zur politischen Verschwörung der „Parteirechten”. Es sind aber möglicherweise banale Dinge wie Terminfragen, die da eine Rolle spielen: Pflüger hat seinen Kandidaturwunsch nach eigener Aussage am 13. Dezember beim Bundesausschuss eingereicht, zwei Tage vor Veröffentlichung der Vorstandsliste. Hätte man zu diesem Zeitpunkt Telkämper, der ebenfalls auf dem Baden-Württemberg-Ticket reist und sich da zweifellos schon entscheiden hatte, einfach wieder streichen sollen? Mitte Januar unterbreitet der Bundesausschuss seinen Listenvorschlag, Änderungen sind zu erwarten. Entscheiden wird am Ende die Bundesvertreterversammlung Ende Februar, Anfang März in Essen. 30 Plätze werden dann verteilt, bis Platz zwölf scheinen die Chancen derzeit nicht schlecht.

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4 Kommentare zu “Weiter Streit um EU-Liste”

  1. Halina sagt:

    Wenn inhaltliche Kriterien angelegt werden würde, wofür ich durchaus bin, würde die Liste bestimmt anders aussehen. Ob zum Vorteil derjenigen, die jetzt inhaltlich Kriterien einfordern ist aus meiner Sicht aber Zweifelhaft.

  2. Zur Aussage bzgl. “Terminfragen” im Zusammenhang mit meiner Kandidatur: Nach meiner Entscheidung zur Kandidatur am Wochenende 15./16.11.2008 “habe ich die zuständigen Gremien und Personen der Partei DIE LINKE informiert”, hieß es in meinem Text. D.h. den zuständigen Personen und Gremien war meine Kandidatur seit Mitte November bekannt. Die Bewerbungs-Unterlagen habe ich dann, kurz nachdem es eine Aufforderung gab, diese auch schriftlich vorzulegen, termingerecht am 13.12. auch schriftlich beim Bundesausschuss eingereicht. (Ich hab jetzt die Wörter “dann” und “sofort” in die Erklärung eingefügt.)

    Es ist auffällig, dass von einigen bzgl. meiner Kandidatur gerne formal und nicht inhaltlich argumentiert wird. Zum Glück werden der Bundesausschuss und die Vertreter/innen-Versammlung politisch entscheiden.

    Schade ist, dass in dem Blogeintrag die Initiative http://www.antikriegsstimme.eu nicht erwähnt wird, bei der vor Jahresende schon über 1.000 Menschen unterschrieben haben.

  3. Wem man schon so einen langen Artikel schreibt, sollte man vielleicht einfach bißchen besser recherchieren. Zur Frage der Satzung: “§ 21 Aufgaben des Bundesausschusses: (5) Der Bundesausschuss unterbreitet der Bundesvertreterversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum Europäischen Parlament.”

    Nirgendwo in der Satzung steht, dass das Präsidium des Bundesausschusses geschweige denn der Geschäftsführende Parteivorstand dafür zuständig wären.

    Dass dann mit dem Vorschlagen von einzelnen Personen durch Arbeitsgemeinschaften oder Jugendverband zu vergleichen ist ja mal Quatsch.

    Der Unterschied zwischen einer “Vorschlagsliste” und dem Vorschlagen einzelner Personen müsste ja eigentlich klar sein, wenn man sich nicht absichtlich dumm stellt um Äpfel mit Birnen vergleichen zu können.

    Dass die Kritik an den Personalvorschlägen von BAG FIP und Jugendverband von drei BloggerInnen des “Forums demokratischer Zentralismus” geäußerte wurde, wird hier auch nicht erwähnt.

  4. Tom Strohschneider sagt:

    @ Frederico: Im § 21 der Satzung ist geregelt, wer der Bundesvertreterversammlung einen Personalvorschlag für die Europaliste zu machen hat – nämlich der Bundesausschuss. Darüber, dass der Vorstand oder sonstwer im Zuge der vorher stattfindenden Diskussion über Kandidaten wem auch immer – zum Beispiel dem Bundesausschuss, wie es zu dem Wunschzettel des Vorstandes ausdrücklich heißt – keinen Vorschlag unterbreiten darf, lese ich in der Satzung nichts.

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